« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 883)
Sortierung:
-
6 K 101/06 Ge - Rücknahme eines Bescheides über den Umfang der Berechtigtenstellung; Unternehmensrestitution; ErlösauskehranspruchLeitsatz: 1. Die Behörde hat dann eine erneute Prüfung der Sache vorzunehmen, die in einer Rücknahmeentscheidung enden kann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, etwa die Behörde in vergleichbaren Fällen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung den Vorrang vor der Rechtssicherheit eingeräumt hat. 2. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, wonach der Verfügungsberechtigte im Fall der Veräußerung des Vermögensgegenstandes den Erlös - ohne Rücksicht auf den Verkehrswert - auszukehren hat, wird in Fällen der Unternehmensrestitution bzw. der Unternehmenstrümmerrestitution durch die spezielle Bestimmung des § 6 Abs. 6 a Sätze 3 und 4 VermG verdrängt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Gera10.01.2008
-
V ZR 81/07 - Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei arglistigem Vorspiegeln einer zugesicherten Eigenschaft; kein Recht auf Lüge; Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels; Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig; Keller trocken Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen; Grundstücksverkauf; Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel; großer Schadensersatz; bloße Wissenserklärung; Verschweigen eines SachmangelsLeitsatz: 1. Der Verkäufer eines Grundstücks hat kein Recht zur Lüge, auch wenn der Käufer durch eigene Nachforschungen die Wahrheitswidrigkeit aufdecken kann. 2. Der Käufer kann deshalb Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen verlangen, wonach die Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels lägen, der Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig erfolgte und der Keller trocken sei. (Leitsätze der Redaktion)BGH10.01.2008
-
IX ZR 33/07 - Anfechtung von benachteiligenden Verbindlichkeiten im InsolvenzverfahrenLeitsatz: 1. Handelt der Schuldner im Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung mit Benachteiligungsvorsatz, so stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, dass der Vorsatz auch im Zeitpunkt der Erfüllung noch besteht. 2. Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners muss sich nicht auf den Umstand beziehen, aus dem die Gläubigerbenachteiligung folgt. 3. Der aus der Inkongruenz der Wechselbegebung folgende Benachteiligungsvorsatz erstreckt sich auf die Erfüllung der ihr zugrunde liegenden Verbindlichkeit, wenn beide Vorgänge in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehen.BGH10.01.2008
-
V ZB 31/07 - Abrechnung der Betriebskosten nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; Zwangsverwalterhonorar; übliche AbwicklungsmaßnahmenLeitsatz: a) Eine Vergütung nach der Zwangsverwalterverordnung steht dem Verwalter nur für solche (erforderlichen) Tätigkeiten zu, die er in Ausübung der ihm kraft seines Amtes zustehenden Befugnisse entfaltet hat; das ist bei Tätigkeiten, die der Verwalter nach Zustellung des die Zwangsverwaltung aufhebenden Beschlusses erbringt, nur ausnahmsweise der Fall. b) Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 ZwVwV hat der Zwangsverwalter durch eine Vergleichsrechnung und eine plausible Darstellung des Zeitaufwandes darzulegen. c) Verlangt der Zwangsverwalter für nach Aufhebung der Zwangsverwaltung anfallende Abwicklungsarbeiten eine Anhebung des für die Regelvergütung maßgeblichen Prozentsatzes (§ 18 Abs. 2 ZwVwV), muss er darlegen, dass die Leistungen über das Maß regulärer Abschlussarbeiten deutlich hinausgehen.BGH10.01.2008
-
21 C 206/07 - Mieterhöhung für unsanierte Wohnung mit Sammelgutachten über sanierte Wohnungen ("Nikolaiviertel"); formell unwirksames MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Stützt sich das zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens herangezogene Sammelgutachten auf im wesentlichen sanierte Wohnungen, so ist es zur Begründung der Mieterhöhung für eine nicht sanierte Wohnung nicht verwertbar mit der Folge, dass die Zustimmungsklage als unzulässig abzuweisen ist.AG Mitte09.01.2008
-
VIII ZR 12/07 - Unwirksame Zustellung an unerkannt geschäftsunfähige MieterinLeitsatz: Auch wenn die Zustellung eines Versäumnisurteils auf Zahlung und Räumung wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit der Mieterin unwirksam war, darf die Klage nicht durch Prozessurteil abgewiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.01.2008
-
VIII ZR 210/06 - Minderung und Schadensersatz bei arglistiger Täuschung durch VerkäuferLeitsatz: Der Käufer ist im Regelfall berechtigt, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835). In einem solchen Fall ist die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage in der Regel auch dann beschädigt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen ist.BGH09.01.2008
-
5 C 287/07 - Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens; Anmahnung der Zustimmung zur Mieterhöhung; Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete durch neuen Mietspiegel vor Ablauf der ZustimmungsfristLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter, der unter Berufung auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens geltenden Mietspiegel die Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt hat, auch dann keinen Anspruch auf Ersatz der für die Abwehr dieses Erhöhungsverlangens entstehenden Anwaltskosten, wenn kurz vor Ablauf der Zustimmungsfrist ein neuer Mietspiegel in Kraft trat, der infolge Absenkung der Mietspiegelwerte die verlangte Miete nicht mehr rechtfertigte, der Vermieter aber dennoch die Zustimmung unter Klageandrohung anmahnte. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte08.01.2008
-
VIII ZB 18/06 - ALG II des Einkommens für Prozesskostenhilfe; Strom- und Wasserkosten nicht vom Einkommen abzusetzenLeitsatz: 1. Im Hinblick auf die Festsetzung von Raten nach § 115 Abs. 2 ZPO ist das Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) jedenfalls dann als Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO zu berücksichtigen, wenn die Prozesskostenhilfe begehrende Partei neben dem Arbeitslosengeld II weitere Einkünfte hat, die ihrerseits einzusetzendes Einkommen sind und die zusammen mit dem Arbeitslosengeld II die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO vorzunehmenden Abzüge übersteigen. 2. Allgemeine Strom- und Wasserkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO, sondern fallen bereits unter den Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a ZPO.BGH08.01.2008
-
16b C 85/07 - Gesetzlicher Eigentumsübergang; Vermieterwechsel; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BFI)Leitsatz: Der gesetzliche Eigentumsübergang von der Bundesrepublik Deutschland auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt in entsprechender Anwendung des § 566 BGB dazu, daß die BFI neuer Vermieter wird (Anschluß an LG Berlin, GE 2007, 1259 gegen LG Berlin, GE 2006, 783). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg07.01.2008