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Suchergebnis Urteilssuche (851 - 860 von 883)

  1. 5 C 152/07 - Wohnwertmerkmale für Berliner Mietspiegel 2007; modernes Bad; eingeschränkt nutzbares Toilettenbecken; Fenster ohne Kippfunktion; geräumigen Balkon; stark vernachlässigte Umgebung; Graffiti; unterlassene Instandsetzung über einen längeren Zeitraum; vermehrt auftretendem Leerstand von Gewerbeflächen; Waschmaschine in der Küche; Putzschäden oder erhebliche Schäden an der Dacheindeckung; überdurchschnittlichen Instandhaltungszustand; behebbare Mängel des Mietobjekt
    Leitsatz: 1. Ein modernes Bad liegt auch dann vor, wenn es sich um einen kleinen Raum mit einem Fenster ohne Kippfunktion handelt. 2. Für einen geräumigen Balkon reicht es aus, wenn ein Tisch aufgestellt werden kann, an dem zwei Personen Platz nehmen können (hier: 1,70 m breit und 3,00 m lang). 3. Ein überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand des Gebäudes liegt schon dann vor, wenn die Fassade erneuert wurde. 4. Eine stark vernachlässigte Umgebung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn Fassaden und Hauseingangstüren des Wohnblocks mit Graffiti beschmiert sind. Erforderlich ist eine unterlassene Instandsetzung über einen längeren Zeitraum mit der Folge von z. B. vermehrt auftretendem Leerstand von Gewerbeflächen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    11.03.2008
  2. 5 C 287/07 - Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens; Anmahnung der Zustimmung zur Mieterhöhung; Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete durch neuen Mietspiegel vor Ablauf der Zustimmungsfrist
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter, der unter Berufung auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens geltenden Mietspiegel die Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt hat, auch dann keinen Anspruch auf Ersatz der für die Abwehr dieses Erhöhungsverlangens entstehenden Anwaltskosten, wenn kurz vor Ablauf der Zustimmungsfrist ein neuer Mietspiegel in Kraft trat, der infolge Absenkung der Mietspiegelwerte die verlangte Miete nicht mehr rechtfertigte, der Vermieter aber dennoch die Zustimmung unter Klageandrohung anmahnte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.01.2008
  3. 7 C 187/07 - Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels; Vorschussanspruch; Verzug des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter ist mit der Mängelbeseitigung eines Mangels nicht in Verzug, wenn ihm der Mieter keine Gelegenheit gibt, die Wohnung zu besichtigen, um sich ein Bild von den Mängeln zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    18.12.2008
  4. 21 C 101/08 - Anbringung einer Parabolantenne unter Verletzung der Bausubstanz als Kündigungsgrund; Abmahnung; Satellitenschüssel auf dem Balkon; späte Kündigung (hier: nach vier Jahren); Schweigen als Zustimmung; Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur ordentlichen Kündigung des Vermieters berechtigt, liegt dann vor, wenn der Mieter bei der Anbringung einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt hat und die Antenne trotz Abmahnung nicht beseitigt. 2. Der Mieter kann sich nicht auf sein Grundrecht der Informationsfreiheit berufen, wenn die Antenne auf dem Balkon ohne Verletzung der Bausubstanz aufgestellt werden kann und der Vermieter einer solchen Nutzung nicht widerspricht. 3. Das Kündigungsrecht ist nicht verwirkt, wenn der Vermieter ca. vier Jahre mit der Kündigung abwartet und sich zunächst auf wiederholte Abmahnungen beschränkt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    08.10.2008
  5. 12 C 283/07 - Hausverwalterhaftung für Gebrauch unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Hausverwalterpflichten; Vermietung von Wohnungen an Dritte im Namen des Auftraggebers; Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Verwaltungstätigkeit
    Leitsatz: Ein Hausverwalter, der auftragsgemäß im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit Wohnungen an Dritte im Namen seines Auftraggebers vermietet und entsprechende Mietverträge mit Dritten schließt, verletzt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten, wenn er Mietverträge mit unwirksamen Klauseln abschließt mit der Folge, dass die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    17.04.2008
  6. 7 C 457/07 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Balkon mit Gefälle; verschalte Elektroinstallation; Wohnung im Hochparterre; Elektroinstallation unter Putz; nicht nutzbarer Balkon; Erdgeschosswohnung; große, geräumiger Balkon; hohe Verkehrslärmbelastung; Betrieb einerer Autowaschanlage; Staubbelastung
    Leitsatz: 1. Ein Balkon ist nicht deswegen "nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007, weil er ein Gefälle aufweist. 2. Die Elektroinstallation liegt nicht "über Putz", wenn sie nicht sichtbar ist, weil die Leitungen in Kabelkanälen gefasst, verschalt oder abgekoffert sind. 3. Liegt die Wohnung im Hochparterre, ist für sie ein Abschlag für "Lage im Erdgeschoss" nicht vorzunehmen, da sie im Vergleich zu einer herkömmlichen Erdgeschosswohnung mit einem geringeren Einbruchsrisiko behaftet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    19.03.2008
  7. 12 C 365/08 - Hausmeisterkosten während der Freistellungsphase des Vorruhestandes; verbrauchsabhängige Heiz-/Warmwasserkosten nach Gradtagszahlen
    Leitsatz: 1. Die für den Hausmeister während der Freistellungsphase des Vorruhestandes anfallenden Kosten sind zumindest zu 50 % auch dann umlagefähig, wenn der Hausmeister während dieser Zeit keine Arbeitsleistungen erbracht hat. 2. Ist eine Zwischenablesung zur Erfassung der verbrauchsabhängigen Heizkosten technisch nicht möglich, weil Wärmemengenzähler (gemeint: Heizkostenverteiler, d. Red.), die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, installiert sind, darf der Vermieter nach Gradtagszahlen abrechnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    11.12.2008
  8. 32 M 8003/08 - Berliner Räumung ohne Kostenvorschuß für Abtransport der Möbel; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieher; Vorschuß unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger kann den Auftrag zur Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er sich auf ein Vermieterpfandrecht an den beweglichen, in der Wohnung befindlichen Gegenständen beruft. 2. Der Gerichtsvollzieher ist zu dieser Vollstreckung des Räumungstitels auch dann verpflichtet, wenn der dazu erforderliche Kostenvorschuß unter Vorbehalt gezahlt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    25.01.2008
  9. 3 C 227/08 - Versäumnisurteil auf Räumung vor Ablauf der Schonfrist
    Leitsatz: Unter den prozessualen Voraussetzungen der §§ 331, 333 ZPO ist ein Gericht verpflichtet, auch vor Ablauf der Schonfrist ein Versäumnisurteil auf Räumung einer Wohnung zu erlassen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    02.09.2008
  10. 7 C 220/08 - Orientierungshilfe; unzureichende Warmwasserversorgung; fehlende Spüle; nicht begehbarer Verschlag kein Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation
    Leitsatz: 1. Die Warmwasserversorgung der Wohnung ist unzureichend, wenn für die gemeinschaftliche Versorgung von Bad/WC und Küche lediglich ein Boiler mit einem Fassungsvermögen von 80 Litern zur Verfügung steht. 2. Hat der Mieter - und nicht der Vermieter - die vorhandene Spüle und den Herd selbst gestellt, ist die Küche als ohne Kochmöglichkeit und ohne Spüle ausgestattet anzusehen. 3. Rollläden im ersten Obergeschoss sind nicht wohnwerterhöhend. 4. Ein an die Küche angrenzender Verschlag mit einer Grundfläche von knapp 0,84 m2 ist nicht als Abstellraum anzusehen. 5. Die Elektroinstallation ist unzureichend, wenn das Wohnzimmer mit zu wenigen und teilweise veralteten Steckdosen ausgestattet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.10.2008