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  1. 103 C 30/08 - Pflichtverletzung durch farblich ungewöhnliches Überstreichen von Decken und Wänden
    Leitsatz: Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, wenn er Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstreicht (vorliegend kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.09.2008
  2. 104a C 544/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung; 70 Jahre alte Bodenfliesen in der Küche; unzureichende Elektroinstallation; Betrieb von elektrischen Haushaltsgeräten; Loggia mit 2,5 m2 nicht wohnwerterhöhend; zusätzlicher Nutzraum außerhalb der Wohnung (Waschküche); Auftreten von Ratten; aufwendiges Wohnumfeld; ungepflegte und offene Müllstandsfläche; Instandhaltungszustand des Hauses; Waschmaschine
    Leitsatz: 1. Auch fast 70 Jahre alte Bodenfliesen in der Küche sind wohnwerterhöhend. 2. Eine unzureichende Elektroinstallation liegt vor, wenn die Stromversorgung den Gebrauch einer Vielzahl von elektronischen Haushalts-, Kosmetik- und Unterhaltungsgeräten nicht mehr ermöglicht. 3. Eine Loggia mit einer Fläche von 2,5 m2 ist nicht wohnwerterhöhend. 4. Eine Waschküche außerhalb der Wohnung ist wohnwerterhöhend. 5. Das Auftreten von Ratten stellt einen behebbaren Mangel dar und spielt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine Rolle. 6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche ist nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel nur dann wohnwertmindernd, wenn beide Kriterien erfüllt sind; dass gelegentlich einzelne Mülltonnen wegen des anfallenden Mülls nicht ganz geschlossen werden können, rechtfertigt nicht die Annahme einer ungenügenden Pflege der Müllstandsfläche.
    AG Schöneberg
    12.03.2008
  3. 106 C 297/08 - Faktische Bindung an im Mieterhöhungsverlangen angegebene Merkmalsgruppe
    Leitsatz: Hat der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen mehrere Merkmalsgruppen der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels als neutral gewertet, ist er nach Treu und Glauben daran gehindert, im Rechtsstreit davon abzurücken und diese Merkmalsgruppen als wohnwerterhöhend zu bezeichnen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.09.2008
  4. 109 C 342/08 - Teilweise verbrauchsabhängige Umlage von erfassten Kaltwasserkosten; Wirtschaftlichkeitsgebot; Tochter des Vermieters als Hauswart
    Leitsatz: 1. Die Umlage der erfassten Kaltwasserkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Wohnfläche entspricht billigem Ermessen. 2. Die Behauptung überhöhter Kosten reicht für die Darlegung eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch den darlegungspflichtigen Mieter nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    30.10.2008
  5. 10a C 116/07 - Orientierungshilfe; freistehende nicht verblendete Badewanne; Fliesenspiegel; Wandfliesen im Arbeitsbereich; Abstellraum; aus 1950 stammende Kücheneinrichtung; moderne Einbauküche; Nische im Flur; fehlende Steckdose im Bad; Linoleumfußboden kein hochwertiger Bodenbelag
    Leitsatz: 1. Eine freistehende Badewanne ohne Verblendung ist negativ zu bewerten. 2. Das Merkmal "Wandfliesen im Arbeitsbereich" liegt nur dann vor, wenn der Fliesenspiegel mindestens die Arbeitsflächen von Herd und Spüle vollständig umfasst. 3. Eine aus 1950 stammende Kücheneinrichtung inklusive eines sog. "Stufenbeckens" und eines Wandschrankes ist nicht mehr als wohnwerterhöhende "komplette Einbauküche mit Ober- und Unterschränken" anzusehen. 4. Eine nicht verschließbare Nische im Flur ist kein "Abstellraum". 5. Das Fehlen einer Steckdose im Bad ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    02.10.2008
  6. 12 C 90/08 - Betriebskosten; Hauswartskosten; sonstige Betriebskosten; Rauchabzugskosten; Schädlingsbekämpfungskosten; Abflussprinzip
    Leitsatz: 1. Werden in einer Betriebskostenabrechnung bei den Kosten des Hauswarts auch die geringfügigen, nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten umgelegt, so ist die Abrechnung nicht deswegen formell unwirksam; der darauf entfallende Anteil kann vom Gericht geschätzt werden. 2. Die Kosten der Wartung der Rauchabzugsanlage und der Schädlingsbekämpfung können nur dann als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag als umlagefähig spezifiziert worden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    29.10.2008
  7. 15 C 388/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Hochparterrewohnung; Wandfliesen in der Küche; fehlende Steckdose im Bad; fehlende Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine; Rollladen in Hochparterrewohnung; Abstellraum; ungepflegte Müllstandsfläche; keine besonders ruhige Straße bei Kindergarten und Schulhort in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Eine im Hochparterre (halb Treppe) gelegene Wohnung steht einer Erdgeschosswohnung nicht gleich. 2. Wandfliesen in der Küche sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich der Spüle abgedeckt ist. 3. Das Fehlen eines gesonderten Waschmaschinenanschlusses ist ebenso wohnwertmindernd wie das Fehlen einer Steckdose im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose im Wohnzimmer. 4. Rollläden in einer Hochparterrewohnung sind nicht wohnwerterhöhend. 5. Eine nicht verschließbare Abstellnische steht einem Abstellraum nicht gleich. 6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche im Umfeld der Wohnung ist wohnwertmindernd. 7. Ein etwa 25 m von der Wohnung entfernter Kindergarten und Schulhort steht der Einordnung der Straße als besonders ruhig entgegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    05.02.2008
  8. 16b C 185/08 - Riemchen im Arbeitsbereich der Küche keine Fliesen; fehlender Merkmalsbezug zur Wohnung; kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste; konkludente Zustimmung
    Leitsatz: 1. Sogenannte Riemchen im Arbeitsbereich der Küche sind mit Fliesen nicht vergleichbar und stellen kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. 2. Wohnwerterhöhende Merkmale in der Merkmalgruppe 4 - Gebäude - liegen nicht vor, wenn sie keinen Bezug zur Wohnung aufweisen und nicht zu einem Nutzungsvorteil führen. 3. Kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste. 4. Keine konkludente Zustimmung des Mieterhöhungsverlangens durch vorbehaltlose Zahlung, wenn ausdrückliche Zustimmung gefordert.
    AG Schöneberg
    21.11.2008
  9. 16b C 85/07 - Gesetzlicher Eigentumsübergang; Vermieterwechsel; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BFI)
    Leitsatz: Der gesetzliche Eigentumsübergang von der Bundesrepublik Deutschland auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt in entsprechender Anwendung des § 566 BGB dazu, daß die BFI neuer Vermieter wird (Anschluß an LG Berlin, GE 2007, 1259 gegen LG Berlin, GE 2006, 783). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    07.01.2008
  10. 17b C 121/08 - Mieterhöhung; Umrechnung von Bruttomiete auf Nettomiete mit zuletzt feststellbaren Betriebskosten; Betriebskostensabrechnung; Betriebskostenerhöhung
    Leitsatz: Um für ein Mieterhöhungsverlangen unter Verwendung eines Netto-Mietspiegels eine vereinbarte Bruttokaltmiete um den Betriebskostenanteil zu bereinigen, sind die auf die Wohnung entfallenden zuletzt feststellbaren Betriebskosten zugrunde zu legen. Dafür genügt es, die zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung zuletzt bekannte Betriebskostenabrechnung zu verwenden. Das Mieterhöhungsverlangen ist nicht formell unwirksam, wenn die entsprechende Betriebskostenabrechnung nicht beigefügt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    26.09.2008