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BVerwG 3 B 3.08 - Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist; verlängerte Ausschlussfrist; Schadensausgleich; Kenntnis vom Schadensausgleich; AnzeigepflichtLeitsatz: Für den Beginn der Frist des § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG ist es ohne Belang, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis von dem Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten früher hätte verschaffen können.BVerwG19.08.2008
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BVerwG 5 B 46.08 - Umfang der Bindungswirkung von Verwaltungsakten über SchädigungLeitsatz: Sowohl Behörden als auch Gerichte sind an die Entscheidungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung nur unter der Voraussetzung gebunden, dass diese entsprechende Feststellungen enthalten. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG18.08.2008
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BVerwG 8 C 2.08 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Antragsfrist; Antragsrecht; Antragsteller; Verweis; Rechtsfolge; RechtsfolgenverweisLeitsatz: 1. Der Restitutionsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 2 StrRehaG i. V. m. § 1 Abs. 7 VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller nicht das Rehabilitierungsverfahren betrieben hatte bzw. daran nicht beteiligt war. 2. Sind durch ein DDR-Strafurteil unmittelbar auch Vermögenswerte Dritter eingezogen worden, so hat nach erfolgter Aufhebung der (gesamten) vermögenseinziehenden Maßnahme im Wege der Rehabilitierung auch der Drittbetroffene oder dessen Rechtsnachfolger gemäß § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.BVerwG06.08.2008
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BVerwG 8 B 9.07 - Anspruchsberechtigung von Gesellschafter und Gesellschaft im Falle einer Unternehmensrestitution ergänzenden Einzelrestitution; Berechtigtenstellung; mittelbare Beteiligung; Quorum; Anspruch an BruchteilseigentumLeitsatz: § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG findet auch in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG Anwendung. Soweit danach Ansprüche auf Einräumung von Bruchteilseigentum in Betracht kommen, stehen diese dem geschädigten Gesellschafter zu. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG25.07.2008
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BVerwG 3 PKH 2.08 - Haftung des Rechtsnachfolgers des Ausgleichsleistungsempfängers bei späterem erneuten AusgleichLeitsatz: 1. § 349 Abs. 5 Satz 1 LAG begründet die Haftung des Empfängers der Ausgleichsleistung oder seines Erben und weiteren Erben, sofern und soweit der Schaden nach dem 31. Dezember 1989 (erneut) ausgeglichen worden ist. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG begründet darüber hinaus die Mithaftung des Rechtsnachfolgers des Rückzahlungspflichtigen. Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung, namentlich der Kauf unterhalb des Verkehrswerts, der typische Fall der Rechtsnachfolge i. S. d. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG. 2. Die Mithaftung des Rechtsnachfolgers des Rückzahlungspflichtigen begründen auch Erwerbsvorgänge vor dem Inkrafttreten des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG am 1. Januar 2000 und unabhängig von einer Kenntnis etwaiger Rückforderungsansprüche. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG18.07.2008
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BVerwG 3 B 97.07 - Schadensausgleichsfiktion i. S. d. § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG auch bei Teilidentität der RückgabeLeitsatz: 1. Für die Anwendung der Rückforderungsvorschrift des § 349 LAG reicht bereits eine Teilidentität bei der Schadensausgleichung aus. Das gilt auch, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb weggenommen, aber nur seine Grundflächen zurückgegeben wurden. 2. Nach § 349 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 LAG werden Wertminderungen sowie das Fehlen von Zubehör und Inventar nicht berücksichtigt. Der Wegnahmeschaden gilt also auch insoweit als ausgeglichen. Dem Rückzahlungspflichtigen bleibe jedoch der Nachweis eröffnet, dass der Wert der erlangten Schadensausgleichsleistung geringer ist als der Rückforderungsbetrag; dann ist die Rückforderung gem. § 349 Abs. 4 Satz 4 LAG auf den Wert der Schadensausgleichsleistung zu begrenzen. 3. Knüpft die Rückforderung an eine Restitution an, mit der nach § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG der Wegnahmeschaden als ausgeglichen gilt, ist eine Verrechnung des Rückforderungsbetrages von vornherein ausgeschlossen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG10.07.2008
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BVerwG 3 C 40.07 - Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich; fiktiver Schadensausgleich; Surrogat; Anspruch auf Erlösauskehr; SchadensminderungspflichtLeitsatz: Der durch die Wegnahme eines Grundstücks entstandene Schaden gilt nicht schon dann im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG als ausgeglichen, wenn dem Berechtigten nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG der Anspruch auf den Erlös aus der Veräußerung des Vermögenswerts eingeräumt worden ist, sondern erst dann, wenn ihm dieser Erlös tatsächlich zugeflossen ist.BVerwG10.07.2008
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BVerwG 3 B 40.08 - Klagebefugnis gegen die Zuordnung des GebäudeeigentumsLeitsatz: Die Grundstückseigentümerin kann sich nur gegen die Feststellung zur Wehr setzen, dass selbständiges Gebäudeeigentum entstanden sei, nicht jedoch gegen die Entscheidung, wem dieses Gebäudeeigentum zuzuordnen ist. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG09.07.2008
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BVerwG 8 C 18.07 - Behörde; Bestellung; privater Dritter; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; gesetzliche Vertreter; unbekannte EigentümerLeitsatz: 1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein. 2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.BVerwG02.07.2008
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BVerwG 5 B 49.08 - Wahrnehmung des Amtes des Wehrwirtschaftsführers als erhebliches Vorschubleisten des nationalsozialistischen SystemsLeitsatz: Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen (hier: Wehrwirtschaftsführer), zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zu. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG30.06.2008