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7 C 421/06 - Schönheitsreparaturen "grundsätzlich" in bestimmten Fristen; starre Fristen; weiche Fristen; Entfernung von Mietereinbauten; Einbauten; Rückbau; Räumung; Auszug; Beschädigung der Mietsache; Pflichtverletzung; Renovierung; starrer Fristenplan; kundenfeindlichste Auslegung; allgemeine GeschäftsbedingungenLeitsatz: Ist mietvertraglich vereinbart, dass Schönheitsreparaturen grundsätzlich in bestimmten Fristen auszuführen sind, handelt es sich um einen (unwirksamen) starren Fristenplan, mit der Folge, dass auch die allgemeine Klausel zur Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding20.06.2008
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4 C 100/08 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; geräumiger Balkon; abschließbare MüllstandsflächeLeitsatz: 1. Ein Balkon mit einer Grundfläche von mindestens 4 m2 ist auch dann "geräumig", wenn er zwar 6 m lang, aber nur 1,17 m breit ist. 2. Eine Müllstandsfläche ist auch dann "abschließbar", wenn die Schließanlage von Unbefugten mittels eines Hilfsmittels geöffnet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)AG Hohenschönhausen06.06.2008
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17b C 295/07 - Zuschlag für öffentlich geförderten Wohnraum bei Unwirksamkeit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; sozialer Wohnungsbau; Wirtschaftlichkeitsberechnung; laufende Aufwendungen; KostenmieteLeitsatz: Der Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums ist berechtigt, für die von ihm zu tragenden Schönheitsreparaturen Kosten gem. § 28 Abs. 4 II. BV anzusetzen, wenn die Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter fehlgeschlagen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg06.06.2008
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54 C 16/07 - Auskunftspflicht des Verwalters; Rechtsanwaltskosten als SchadensersatzLeitsatz: 1. Zu den Verwalterpflichten gehört es, einzelnen Wohnungseigentümern Auskunft über Namen und aktuelle Anschriften aller Miteigentümer zu erteilen. 2. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können als Schadensersatz nur dann geltend gemacht werden, wenn die Kostenrechnung des Rechtsanwalts beglichen wurde und die Gegenseite sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts im Verzug befand. (Leitsätze der Redaktion)AG Rostock23.05.2008
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220 C 422/07 - Konkludente Umlage von Betriebskosten durch vorbehaltslose Zahlung auf BetriebskostenabrechnungenLeitsatz: Haben die Parteien die Umlage bestimmter Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, stellt der Vermieter diese Betriebskosten aber während eines Zeitraums von 15 Jahren in die Betriebskosten-Abrechnungen ein, entrichtet der Mieter die sich aus diesen Abrechnungen ergebenden Nachzahlungsbeträge stets vorbehaltlos und akzeptiert er während dieses Zeitraums alle vom Vermieter vorgenommenen Erhöhungen der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung, so haben die Parteien eine konkludente Vereinbarung über die Umlage dieser Betriebskosten getroffen.AG Köln14.05.2008
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239 C 158/07 - Fernwärme als moderne Heizungsanlage; OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist als moderne Heizungsanlage im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen. 2. Einzelne Putzabplatzungen reichen nicht aus, um einen schlechten Instandhaltungszustand der Fassade anzunehmen. 3. Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernommen, ist ein Zuschlag nach den Sätzen der II. BV anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg30.04.2008
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9 C 15/08 - Keine Schätzung nicht verbrauchsabhängig erfasster Heiz- und Warmwasserkosten; Einbau von Heizkostenverteilern während der Heizperiode; Heizkostenabrechnung; Hochrechnung; Heizkostenverteilung in Sonderfällen; VerbrauchserfassungLeitsatz: Werden Verbrauchserfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserkosten erst während des laufenden Abrechnungszeitraums eingebaut, ist eine Schätzung des für die vorangegangene Zeit nicht erfassten Verbrauchs nicht zulässig. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick29.04.2008
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12 C 283/07 - Hausverwalterhaftung für Gebrauch unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Hausverwalterpflichten; Vermietung von Wohnungen an Dritte im Namen des Auftraggebers; Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei VerwaltungstätigkeitLeitsatz: Ein Hausverwalter, der auftragsgemäß im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit Wohnungen an Dritte im Namen seines Auftraggebers vermietet und entsprechende Mietverträge mit Dritten schließt, verletzt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten, wenn er Mietverträge mit unwirksamen Klauseln abschließt mit der Folge, dass die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg17.04.2008
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16 C 430/07 - Ordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkaution ohne vorherige Abmahnung; erhebliche Pflichtverletzung; Zurückbehaltungsrecht an Kaution; Blanko-VerpfändungsvertragLeitsatz: Zahlt der (Wohnraum-) Mieter nicht die wirksam vereinbarte Mietkaution, kann das einen Grund für eine ordentliche Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter Vertragsverletzung darstellen. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln11.04.2008
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220 C 152/07 - 3 % Mietminderung wegen eines unterdimensionierten elektronischen Durchlauferhitzers; mangelhafte Warmwasserversorgung; in der Regel kein Mietmangel bei Ausfall der Heizung außerhalb der Heizperiode; Anspruch auf Beheizung außerhalb der Heizperiode bei Außentemperaturen unter 12 °C an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen; Berechnung der Mietminderung; Mängelhaftung; vertragsgemäßer Gebrauch; Geschirrspüler; Duschen; KochenLeitsatz: 1. Kann ein mitvermieteter Durchlauferhitzer nicht ausreichend Wasser erwärmen, so dass es in einem Mehr-Personen-Haushalt nicht möglich ist, dass eine Person duscht und eine andere gleichzeitig das Geschirr abspült oder mit warmem Wasser kocht, liegt ein Mangel vor, der die Tauglichkeit der Mietsache um 3 % mindert. 2. Fällt die Heizungsanlage außerhalb der üblichen Heizperiode - also außerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober bis zum 30. April - aus, so stellt dies in der Regel keinen Mangel der Mietsache dar. Ausnahmsweise liegt ein Mangel vor, wenn die Außentemperatur auf ein Niveau sinkt, das mit dem Temperatur-Niveau in der üblichen Heizperiode zu vergleichen ist; hiervon ist jedoch erst auszugehen, wenn die Außentemperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 12 °C beträgt. (Leitsätze des Einsenders)AG Köln09.04.2008