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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 884)

  1. 6 C 345/08 - Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung an Heizungsanlage bei milden Außentemperaturen; Heizungsausfall; Heizungsreparatur; Notfall; Mängelbeseitigung; eigenmächtige Reparatur; Aufwendungsersatzanspruch; Instandsetzung durch Mieter; sofortigen Beseitigung eines Mangels
    Leitsatz: Die Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung eines Mangels durch einen vom Mieter beauftragten Handwerker ohne vorherige Information des Vermieters setzt eine besondere Intensität des Mangels voraus, dessen Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache keinen Aufschub duldet. Ein solcher Notfall liegt bei einem Heizungsausfall dann nicht vor, wenn relativ milde Außentemperaturen herrschen.
    AG Spandau
    14.08.2008
  2. 224 C 34/08 - Unwirksame Kautionsvereinbarung bei unübersichtlichem Vertrag
    Leitsatz: Die Vereinbarung einer Mietkaution ist unwirksam, wenn der 50-seitige Formularmietvertrag sowie dessen Anlagen unübersichtlich sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köln
    12.08.2008
  3. 6 C 123/08 - - Mietminderung bei Wohnflächenabweichung; Beschaffenheitsvereinbarung zu Mietfläche; Wohnfläche; Minderfläche; vereinbarte Wohnfläche; Beschaffenheitsvereinbarung; kein Abzug für Kellerräume oder Balkone; Mangel; Flächendifferenz; Berücksichtigung von Hobbyräumen, Sauna und teilweise ausgebauten Dachböden; Grundfläche; Wohnflächenberechnung
    Leitsatz: Vereinbaren die Mietvertragsparteien eine Mietfläche, ist damit nicht (ohne Weiteres) die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. §§ 42-44 II. BV ermittelte Wohnfläche gemeint, sondern die objektiv angemietete Fläche. Dazu zählen alle dem Mieter zur alleinigen Benutzung überlassenen Nutzflächen, die auch Kellerräume oder Balkone ohne Abzüge beinhalten (Beschaffenheitsvereinbarung). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    28.07.2008
  4. 20 C 103/08 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Zuzahlung des Vermieters für Einbauküche; Waschküche als zusätzlicher Raum; Spüle, Ober- und Unterschränke; Fehlen einer Steckdose im Bad; unzureichende Elektroinstallation; Waschküche ist als zusätzlicher Nutzraum wohnwerterhöhend; Küchenmöbel
    Leitsatz: 1. Leistet der Vermieter einen Zuschuss von 2.000 DM zum Kauf von Spüle, Ober- und Unterschränken nebst Herd, gilt die Wohnung als mit Einbauküche und Spüle im Sinne der Orientierungshilfe ausgestattet. 2. Bei Fehlen einer Steckdose im Badezimmer liegt eine unzureichende Elektroinstallation vor. 3. Eine Waschküche ist als zusätzlicher Nutzraum wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.07.2008
  5. 220 C 435/07 - Kein Anscheinsbeweis für rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung; Einwurf-Einschreiben
    Leitsatz: Der Vermieter muss beweisen, dass dem Mieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zugegangen ist. Die Regeln des Anscheinsbeweises finden keine Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Abrechnung als Einwurf-Einschreiben versandt hat.
    AG Köln
    16.07.2008
  6. 11 C 99/08 - Mieterhöhung der durch Wohnberechtigungsschein gekappten Miete nach Erhöhung der Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau; Bindung der zulässigen Miete an Wohnberechtigungsschein; WBS-Miete; Wohnungen mit Förderungsvertrag; zeitweiser Mietverzicht; öffentlich-rechtliche Mietobergrenzen; Wohnungsbauförderung
    Leitsatz: Hat der Vermieter im freifinanzierten Wohnungsbau die Miete nach §§ 558 ff. BGB erhöht und hat der Mieter dem zugestimmt, hat der Vermieter jedoch wegen einer von der IBB bewilligten Förderung die Miete wegen eines von den Mietern vorgelegten Wohnberechtigungsscheins herabgesetzt, darf er die Miete bis zur Höhe nach der Vereinbarung gemäß § 558 BGB erhöhen, wenn sich die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau erhöht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    16.07.2008
  7. 6 C 68/08 - Heizkostenumlage nach Nutzergruppen; Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel; Kürzung der verbrauchsabhängigen Kosten bei fehlender Zwischenablesung; Kürzungsrecht; Pflicht zur Einsichtnahme in die Belege; Aufteilung der Grundkosten nach Gradtagszahlen; Nutzerwechselkosten; Verwaltungskosten
    Leitsatz: 1. Die Heizkostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sich aus ihr ergibt, dass vom Gesamtverbrauch auf die Nutzergruppe des Mieters ein bestimmter bezifferter Verbrauch entfällt. 2. Sind bei Nutzerwechsel die Verbrauchskosten in Ermangelung einer Zwischenablesung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet worden, steht dem ausgezogenen Mieter ein Recht zur Kürzung des auf ihn entfallenden Verbrauchs um 15 % zu. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    16.07.2008
  8. 8 C 185/08 - Auskunft über Verbrauchsdaten des Mieters; Energieausweis; Energieverbrauch; Energieversorgungsunternehmen; Datenschutz
    Leitsatz: Ein Versorgungsunternehmen ist ohne Einwilligung des Mieters nicht berechtigt, dem Vermieter die Verbrauchsdaten des Mieters zu übermitteln. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Karlsruhe
    15.07.2008
  9. 2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.07.2008
  10. 220 C 55/08 - Fehlende Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters; unzulässige Saldoklage
    Leitsatz: 1. Der vom Vermieter beauftragte Hausverwalter ist nicht befugt, Mietzinsansprüche im eigenen Namen einzuklagen, weil er an der Durchsetzung dieser Ansprüche kein eigenes rechtlich schützenswertes Interesse hat. 2. Eine auf Mietrückstände gestützte Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger für jeden streitgegenständlichen Monat darlegt, in welcher Höhe er für diesen Monat (Rest-) Miete geltend macht. Eine Saldo-Klage ist unzulässig. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Köln
    25.06.2008