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VIII ZR 27/07 - Betriebskostenabrechnung nach Abflussprinzip; Leistungsprinzip; Zeitabgrenzungsprinzip; Hauswartskosten mit pauschalem Vorwegabzug; Schätzung von Betriebsstromkosten der Heizungsanlage als Teil der Heizkosten: nicht umlagefähige Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Betriebskostenumlage unter Berücksichtigung der Flächen von Hobbyräumen; Mieterwechsel; Schönheitsreparaturen; HausverwaltungLeitsatz: a) §§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig. b) Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, genügt ein schlichtes Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können. c) Die als Teil der Heizkosten abzurechnenden Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn gesonderte Zähler dafür nicht vorhanden sind. Bestreitet der Mieter den vom Vermieter angesetzten Betrag, hat dieser die Grundlagen seiner Schätzung darzulegen.BGH20.02.2008
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VIII ZR 49/07 - Betriebskostenabrechnung wahlweise nach Leistungs- bzw. Zeitabgrenzungsprinzip oder Abflussprinzip; VerbrauchsprinzipLeitsatz: §§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.BGH20.02.2008
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V ZR 17/07 - Vertiefung des Nachbargrundstücks; Schadensersatz für Verlust der StandfestigkeitLeitsatz: 1. Hat ein Haus infolge einer schuldhaft herbeigeführten Vertiefung des Nachbargrundstücks seine Standfestigkeit verloren, umfasst der Schadensersatzanspruch die Kosten der Wiederherstellung der Standfestigkeit. 2. Sind hierzu Arbeiten auf dem Nachbargrundstück erforderlich, hängt die Ersatzfähigkeit der Wiederherstellungskosten davon ab, dass der Nachbar der Ausführung der Arbeiten zustimmt.BGH15.02.2008
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V ZR 222/06 - Lärmbeeinträchtigungen bei verschachtelter Bauweise durch Überbau auf beeinträchtigtem GrundstückLeitsatz: a) § 266 Abs. 1 ZPO erfasst auch die Veräußerung des Grundstücks, von dem Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgehen, während des Rechtsstreits über die Abwehr dieser Einwirkungen nach § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 906 BGB; bis zur Übernahme durch den Rechtsnachfolger führt der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit weiter. b) Wurden zwei Grundstücke in der Weise bebaut, dass einzelne Geschosse der beiden aufstehenden Gebäude zum Teil in das jeweilige Nachbargrundstück hineinragen (verschachtelte Bauweise), und bildet jedes Geschoss bei natürlich-wirtschaftlicher Betrachtung insgesamt eine Einheit mit einem der beiden Gebäude, sind die übergebauten Räume wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, welchem das Geschoss zuzuordnen ist (Fortführung von Senat, BGHZ 102, 311 und Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 96/03, WM 2004, 1340). c) Wurden zwei Grundstücke in verschachtelter Bauweise bebaut, ist § 906 BGB insoweit entsprechend anwendbar, als es um die Beeinträchtigung der Nutzung von Räumen des einen Eigentümers auf seinem Grundstück geht, die auf Einwirkungen beruhen, welche von auf demselben Grundstück liegenden Räumen, die eigentumsrechtlich dem anderen Grundstückseigentümer zuzurechnen sind, ausgehen. d) Wurden bei der Errichtung des Gebäudes, das dem beeinträchtigten Grundstück zuzuordnen ist, die Anforderungen an den Schallschutz nicht eingehalten, ist der Grundstückseigentümer zur Duldung derjenigen Geräuschimmission verpflichtet, die sich bei der Einhaltung der Anforderungen in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hielte; werden auch bei - gedachter - Einhaltung der Schallschutzanforderungen die zulässigen Richtwerte überschritten und führt das zu einer wesentlichen Beeinträchtigung, die der Grundstückseigentümer abwehren könnte, muss der Störer nur die Maßnahmen durchführen, die verhindern, dass die Geräuschimmission die zulässigen Richtwerte auch dann überschreiten, wenn die Schallschutzanforderungen eingehalten worden wären.BGH15.02.2008
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III ZR 73/07 - Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift; Berufung gegen obsiegendes Urteil mehrerer Streitgenossen; Beweisantrag; verspätetes Vorbringen; AusforschungsbeweisLeitsatz: 1. Die Berufung gegen ein Urteil, mit dem in der Vorinstanz mehrere Streitgenossen obsiegt haben, richtet sich im Zweifel gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen. 2. Ein Beweisantrag kann wegen Verspätung nur dann zurückgewiesen werden, wenn die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. 3. Ein Beweisantrag ist nicht wegen Ausforschung unzulässig, wenn eine Prozesspartei mangels der bei einem Sachkundigen vorhandenen Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, nur vermutete Angaben als Behauptung in den Rechtsstreit einzuführen. (Leitsätze der Redaktion)BGH14.02.2008
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V ZR 285/06 - Anspruch des Zuordnungsberechtigten auf Herausgabe der Mieten einschließlich UmsatzsteuerLeitsatz: 1. Der Zuordnungsbescheid bindet die Zivilgerichte dann nicht, wenn ein Berechtigter am Zuordnungsverfahren nicht beteiligt worden ist. 2. Der Anspruch des Zuordnungsberechtigten, dem später das Grundstück selbst zugeordnet wird, auf Herausgabe der Mieten umfasst auch die Herausgabe der Umsatzsteuer. (Leitsätze der Redaktion)BGH14.02.2008
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V ZR 84/07 - Mängel der Entwässerung im Keller und Schadensersatz; fehlendes Rückstauventil und KellerüberflutungLeitsatz: Zur Frage der Arglist eines Immobilienverkäufers (hier: Verschweigen der Gefahr des Überlaufens eines Sickerschachts im Keller wegen Fehlens einer ausreichenden Pumpe). (Leitsatz der Redaktion)BGH14.02.2008
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VII ZR 100/07 - Sachverständigengutachten aus anderem VerfahrenLeitsatz: Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht. (Leitsatz der Redaktion)BGH14.02.2008
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V ZB 108/07 - Zwangsvollstreckung bricht nicht MieteLeitsatz: Der Mieter kann sich nur dann auf Besitzschutz gegenüber dem Ersteher des versteigerten Grundstücks berufen, wenn ihm noch vor der Versteigerung der Vermieter in Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietverhältnis das Grundstück überlassen hat. (Leitsatz der Redaktion)BGH14.02.2008
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V ZB 140/07 - Frist für WiedereinsetzungsgesuchLeitsatz: Zur Frage der Frist für ein Wiedereinsetzungsgesuch (hier: Klage auf Zustimmung zur Absicherung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit). (Leitsatz der Redaktion)BGH14.02.2008