« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (201 - 210 von 884)
Sortierung:
-
V ZR 52/07 - Verjährung für Schaden aus arglistiger Täuschung; Verjährung für Schadensersatzanspruch auf FinanzierungskostenLeitsatz: Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.BGH06.06.2008
-
V ZB 150/07 - Anfechtung eines Gebotes im ZwangsversteigerungsverfahrenLeitsatz: Der Bieter kann sein Gebot nicht wegen einer Fehlvorstellung über den Umfang der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte gem. § 119 Abs. 1 BGB anfechten.BGH05.06.2008
-
V ZB 85/07 - Kostentragungslast der werdenden Gemeinschaft; Wohngeldzahlung durch Auflassungsvormerkung eingetragener Erwerber und Besitzer als werdende Gemeinschaft; Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums; Gründungsstadium; vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes; Wohnungsgrundbücher; Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld vor Eintragung im GrundbuchLeitsatz: 1. Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft. 2. Sie sind verpflichtet, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 107, 285).BGH05.06.2008
-
V ZR 127/07 - Ausschluss des Grundbuchbereinigungsanspruchs für Grenz- und MauergrundstückeLeitsatz: Ein im Vorfeld einer Enteignung abgeschlossener Vertrag über den Verkauf eines Mauer- oder Grenzgrundstücks an die DDR nach den Bestimmungen in Art. 19, 41 EVertr ist unter Hinnahme der Rechtswirklichkeit der DDR ebenso als wirksam zu behandeln wie eine für diesen Zweck erfolgte Inanspruchnahme durch Bescheid. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BGH05.06.2008
-
III ZR 137/07 - Überschwemmungsschaden nach Starkregen; Amtspflicht zur Abwehr von Hochwassergefahr; Schadensersatz bei Verletzung der GewässeraufsichtLeitsatz: a) Die Amtspflicht zur Abwehr von Hochwassergefahren ist auch dann drittschützend, wenn sie zu den Aufgaben der Gewässeraufsicht gehört (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juni 1972 - III ZR 126/70 - VersR 1972, 980). b) Für ein Hochwasser mit einer Wiederholungszeit von weit über 100 Jahren muss keine Vorsorge getroffen werden. c) Ein zeitlicher Abstand (hier etwa zwei Stunden) zwischen der ersten Ausuferung des Gewässers und einer späteren Hochwasserwelle genügt nicht, um zwei selbständige Hochwasserereignisse anzunehmen.BGH05.06.2008
-
XII ZR 55/08 - Einstellung der ZwangsvollstreckungLeitsatz: a) Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - GE 2006, 1225 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598). b) Weil der Vollstreckungsschutz durch das Revisionsgericht nach § 719 ZPO grundsätzlich einen Schutzantrag nach § 712 ZPO im Berufungsverfahren voraussetzt, darf das Berufungsgericht den Schutzantrag nicht mit der pauschalen Begründung zurückweisen, die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 707, 719 ZPO verdränge regelmäßig den Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO (Abgrenzung zu OLG Stuttgart MDR 1998, 858). c) Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05 - WuM 2005, 735, 736 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01 - FamRZ 2003, 372, 373).BGH04.06.2008
-
VIII ZR 292/07 - Keine Anbietpflicht für später frei werdende Alternativwohnung; Kündigung; Eigenbedarf; Zeitliche Grenze der AnbietungspflichtLeitsatz: Die Pflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters, dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage liegende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten, beschränkt sich auf Wohnungen, die dem Vermieter zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen; eine Wohnung, die zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist für die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung gekündigt worden ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt frei werden soll, wird von dieser Anbietpflicht nicht erfasst (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463).BGH04.06.2008
-
XI ZR 131/07 - Bauherrenmodell; Mietpool; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Gefährdungstatbestand; Wissensvorsprung; Interessenkonflikt; Verschulden bei Vertragsschluss; ErwerbermodellLeitsatz: a) Bei Bauherren- und Erwerbermodellen treffen die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, nicht ohne Weiteres über die damit verbundenen Risiken Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 ff.). b) Rechtsfolge einer etwaigen Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts kann lediglich ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten oder Mindereinnahmen sein, die sich durch die Mietpoolbeteiligung ergeben, nicht hingegen ein Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 878, Tz. 21). c) Da Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse prüfen und ermitteln, kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung der Bank gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 880 f., Tz. 41).BGH03.06.2008
-
XI ZR 239/07 - Bloße Zahlung eines Darlehens kein Anerkenntnis; Darlehensschuld; Ablösung eines Darlehens; Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter BereicherungLeitsatz: Die bloße Ablösung eines Darlehens stellt grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer dar.BGH03.06.2008
-
XI ZR 319/06 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Wissensvorsprung; Erwerbermodell; Mietpool; Verjährung; Immobilienfonds; BauherrenmodellLeitsatz: a) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind. b) In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.BGH03.06.2008