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Urteil Verwalterpflicht zur Aushändigung einer Eigentümerliste
Schlagworte
Verwalterpflicht zur Aushändigung einer Eigentümerliste
Leitsätze
1. Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, eine aktuelle Eigentümerliste zu führen, die er auf Verlangen jedem einzelnen Wohnungseigentümer vorzulegen hat.
2. Die Verpflichtung zur Übergabe einer Eigentümerliste umfasst lediglich die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer, nicht aber deren eMail-Adressen.
(Leitsätze der Redaktion)
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