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Urteil Erlöschen eines Vorkaufsrechts für den ersten Verkaufsfall, Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft, Teilungsversteigerung


Schlagworte

Erlöschen eines Vorkaufsrechts für den ersten Verkaufsfall, Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft, Teilungsversteigerung

Leitsatz

Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.

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