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Urteil Umlagefähigkeit von Betriebskosten nach Steigerung um 62 %


Schlagworte

Umlagefähigkeit von Betriebskosten nach Steigerung um 62 %

Leitsätze

1. Allein die Tatsache, dass Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt ohne Belegeinsicht des Mieters nicht zur Verneinung der Umlagefähigkeit.

2. Allein die fehlende Reaktion des Vermieters auf eine Bitte um Belegeinsicht genügt nicht, um auf eine Verweigerung der Belegeinsicht zu schließen.

(Leitsätze der Redaktion)

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