Urteil Treuhandvertrag
Schlagworte
Treuhandvertrag; Abwicklungstreuhandvertrag als unzulässige Rechtsberatung; Rückzahlung der geleisteten Treuhändervergütung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung
Nichtamtlicher Leitsatz
War die Tätigkeit des Treuhänders darauf beschränkt, die Belange der Treugeber bei der Verwirklichung von deren Beitrittsentscheidung zu einem Immobilienfonds treuhänderisch zu verwirklichen, handelte es sich um eine selbständige, schwerpunktmäßig der Besorgung von Rechtsangelegenheiten dienende Geschäftsbesorgung, die gem. Art. 1 § 1 Satz 1 erlaubnispflichtig war; der Treugeber kann die auf einen derartigen Vertrag geleistete Treuhändervergütung wegen Nichtigkeit des Vertrages zurückfordern.
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