7 C 290/23 - Nicht immer Ersatz für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
Leitsatz: 1. Bei unberechtigtem Parken auf fremden Parkplätzen können vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich als Schadensersatz geltend gemacht werden.2. Das gilt nicht, wenn dem Berechtigten zumutbar ist, zunächst ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine Klärung zu versuchen (hier: mittelbare Geschäftsbeziehung mit verschiedenen Stellplätzen in der Garage).(Leitsätze der Redaktion)