2-13 S 4/26 - Verteilung von Hausgeldausfällen auf solvente Eigentümer
Leitsatz: 1. Befürchtet eine GdWE Hausgeldausfälle, kann sie hierzu im Wirtschaftsplan Vorsorge treffen; über die insoweit geforderten Vorschüsse ist in der Jahresabrechnung abzurechnen. 2. Ohne einen Beschluss über die Einforderung entsprechender Vorschüsse entspricht ein Beschluss, die Ausfälle in der Jahresabrechnung für zurückliegende Zeiträume auf die solventen Eigentümer zu verteilen, nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.