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11 S 79/15 - WEG, Einsicht in Abrechnungsunterlagen, BelegkopienLeitsatz: Wohnungseigentümer müssen in den Geschäftsräumen des Verwalters Einsicht in Abrechnungsunterlagen nehmen. Sie haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien. (Leitsatz der Redaktion)LG Itzehoe09.03.2016
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9 C 79/15 - Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz AbmahnungLeitsatz: Trotz längerfristiger Hinnahme nicht fristgerechter Mietzahlung kann der Vermieter diesen Zustand durch Abmahnung beenden, es sei denn, die Umstände haben zu einer Veränderung der Fälligkeitsvereinbarung für die Mietzahlung geführt. Kann eine solche Abänderungsvereinbarung nicht festgestellt werden, ist der Mieter gehalten, der mietvertraglichen Regelung entsprechend die Miete jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Tut er das trotz mehrmaliger Abmahnung nicht, kann schon bereits eine einmalige weitere Zahlungsunpünktlichkeit nach Abmahnung als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen (Anschluss an BGH, GE 2006, 588). (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg08.09.2015
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VIII ZR 241/15 - Beanstandung unwirksamer Preiserhöhungen in Energielieferungsverträgen binnen drei Jahren, Dreijahreslösung, GaslieferungsvertragLeitsatz: ...2016 - VIII ZR 79/15, RdE 2016, 347 Rn. 21...BGH05.10.2016
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VIII ZR 287/20 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-FernwärmeverträgenLeitsatz: ...79/15, BGHZ 209, 337 Rn. 23, 38)....BGH01.06.2022
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VIII ZR 28/21 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-FernwärmeverträgenLeitsatz: .... April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn...BGH06.07.2022
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VIII ZR 155/21 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-FernwärmeverträgenLeitsatz: .... April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn...BGH06.07.2022
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V ZR 77/18 - Überlange Bindungsfrist für das gemeindliche WiederverkaufsrechtLeitsatz: a) Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29 % gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht. b) Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20 % ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.BGH15.02.2019
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VIII ZR 393/21 - Preisanpassungsklauseln in FernwärmeverträgenLeitsatz: ...; vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 292/11, BGHZ...BGH16.11.2022
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XI ZR 139/23 - Anspruch eines Bankkunden auf Rückzahlung von Bankentgelten bei unwirksamer Erhöhung der KontoentgelteLeitsatz: .../11, BGHZ 192, 372 Rn. 21, vom 1. Juni 2022...BGH19.11.2024
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IX ZR 102/03 - Anfechtungsfreies Absonderungsrecht des Vermieters bezüglich der vom Vermieterpfandrecht erfaßten Sachen; vorläufige Insolvenzverwaltung; Mietforderungen zwischen Insolvenzantrag und -eröffnungLeitsatz: a) § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar. b) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/85, WM 1986, 720, 721). c) Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfaßten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.BGH14.12.2006
