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  1. 11 S 79/15 - WEG, Einsicht in Abrechnungsunterlagen, Belegkopien
    Leitsatz: Wohnungseigentümer müssen in den Geschäftsräumen des Verwalters Einsicht in Abrechnungsunterlagen nehmen. Sie haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Itzehoe
    09.03.2016
  2. 9 C 79/15 - Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
    Leitsatz: Trotz längerfristiger Hinnahme nicht fristgerechter Mietzahlung kann der Vermieter diesen Zustand durch Abmahnung beenden, es sei denn, die Umstände haben zu einer Veränderung der Fälligkeitsvereinbarung für die Mietzahlung geführt. Kann eine solche Abänderungsvereinbarung nicht festgestellt werden, ist der Mieter gehalten, der mietvertraglichen Regelung entsprechend die Miete jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Tut er das trotz mehrmaliger Abmahnung nicht, kann schon bereits eine einmalige weitere Zahlungsunpünktlichkeit nach Abmahnung als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen (Anschluss an BGH, GE 2006, 588). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.09.2015
  3. VIII ZR 241/15 - Beanstandung unwirksamer Preiserhöhungen in Energielieferungsverträgen binnen drei Jahren, Dreijahreslösung, Gaslieferungsvertrag
    Leitsatz: ...2016 - VIII ZR 79/15, RdE 2016, 347 Rn. 21...
    BGH
    05.10.2016
  4. VIII ZR 287/20 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-Fernwärmeverträgen
    Leitsatz: ...79/15, BGHZ 209, 337 Rn. 23, 38)....
    BGH
    01.06.2022
  5. VIII ZR 28/21 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-Fernwärmeverträgen
    Leitsatz: .... April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn...
    BGH
    06.07.2022
  6. VIII ZR 155/21 - Preisänderungsklausel bei Vattenfall-Fernwärmeverträgen
    Leitsatz: .... April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn...
    BGH
    06.07.2022
  7. V ZR 77/18 - Überlange Bindungsfrist für das gemeindliche Wiederverkaufsrecht
    Leitsatz: a) Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29 % gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht. b) Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20 % ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.
    BGH
    15.02.2019
  8. VIII ZR 393/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen
    Leitsatz: ...; vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 292/11, BGHZ...
    BGH
    16.11.2022
  9. IX ZR 102/03 - Anfechtungsfreies Absonderungsrecht des Vermieters bezüglich der vom Vermieterpfandrecht erfaßten Sachen; vorläufige Insolvenzverwaltung; Mietforderungen zwischen Insolvenzantrag und -eröffnung
    Leitsatz: a) § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar. b) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/85, WM 1986, 720, 721). c) Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfaßten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.
    BGH
    14.12.2006
  10. V ZB 174/15 - Zustellungserfordernis bei verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolge, Zwangsversteigerung
    Leitsatz: 1. Das Zustellerfordernis gemäß § 750 Abs. 2 ZPO im Falle einer Rechtsnachfolge gilt nur für die Nachweisurkunden, auf welche sich das Klauselorgan ausweislich der Klausel gestützt hat und die ihm als Beweis der Rechtsnachfolge ausgereicht haben.2. Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).3. Ob die Rechtsnachfolge durch die dem Klauselorgan vorgelegten bzw. vorliegenden Urkunden nur unzureichend nachgewiesen ist und deshalb die Nachfolgeklausel nicht hätte erteilt werden dürfen, ist im Klauselerteilungsverfahren und im Rahmen der dort zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu prüfen. 4. Wird statt einer beglaubigten Abschrift die einfache Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne des § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt, ist der darin liegende Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn diese Abschrift nach Inhalt und Fassung mit der Nachweisurkunde übereinstimmt.
    BGH
    13.10.2016