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  1. VIII ZR 104/17 - Keine Eigenbedarfskündigung für GbR als Käuferin, Kündigungsbeschränkung beim Verkauf an Personengesellschaft
    Leitsatz: a) Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft (§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB) - an dem vermieteten Wohnraum Wohnungseigentum begründet worden ist oder der Erwerber zumindest die Absicht hat, eine solche Wohnungsumwandlung vorzunehmen. b) Diese Auslegung des § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB verstößt weder gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Vermieters gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG noch gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    BGH
    21.03.2018
  2. 8 U 104/17 - Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: ...handelt (BGH, Urt. v. 28. Februar 2018 - VIII ZR...
    KG
    02.12.2019
  3. VIII ZR 184/23 - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen in verjährter Zeit mit Barkaution
    Leitsatz: Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache gemäß §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlenden Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.
    BGH
    10.07.2024
  4. VIII ZR 276/23 - Ausnahme von Kündigungsbeschränkung bei Wohnungserwerb und Eigenbedarf, Cousins keine engen Familienangehörigen
    Leitsatz: .... 19 f.; vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09...
    BGH
    10.07.2024
  5. VIII ZR 35/19 - Eigenbedarfskündigung durch geschiedenes Ehepaar
    Leitsatz: ...Senatsurteils vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, BGHZ...
    BGH
    02.09.2020
  6. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: ...[Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1994 - VIII ARZ 2/94, BGHZ...
    BGH
    22.06.2022
  7. VIII ZR 186/17 - Eigenbedarf zum Zwecke der Nutzung als Ferienwohnung, Selbstnutzungswunsch grundsätzlich beachtlich
    Leitsatz: Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Gerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht. Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen. Deshalb kann grundsätzlich auch die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der den Mieter überlassenen Räume als Zweitwohnung eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.08.2018
  8. VIII ZR 130/19 - Zur Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters für abgetretene Ansprüche des Mieters aus der Mietpreisbremse, Richterablehnung
    Leitsatz: .... November 2019 - VIII ZR 285/18, GE 2019, 1629 = NJW...
    BGH
    08.04.2020
  9. VIII ZR 120/19 - Zur Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters für abgetretene Ansprüche des Mieters aus der Mietpreisbremse, Richterablehnung
    Leitsatz: .... November 2019 - VIII ZR 285/18, GE 2019, 1629 = NJW...
    BGH
    06.05.2020
  10. VIII ZR 26/17 - Kein Schadensersatz statt der Leistung nach Geltendmachung der Minderung
    Leitsatz: 1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen. 2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag „verbraucht“. 3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.
    BGH
    09.05.2018