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Urteil Fristlose Kündigung vor Wohnungsübergabe
Schlagworte
Fristlose Kündigung vor Wohnungsübergabe
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schon vor Übergabe der Mieträume möglich.
(Leitsatz der Redaktion)
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