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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 3 U 94/15 - Keine Haftung des Ferienhausmieters für fahrlässigen Brandschaden
    Leitsatz: Wird der Brand eines Ferienhauses fahrlässig durch dessen Mieter oder eine zur Nutzung mitberechtigte Person verursacht, erstreckt sich der von der Rechtsprechung angenommene konkludente Regressverzicht der Versicherers des Vermieters auch hierauf.
    OLG Rostock
    01.02.2018
  2. 8 U 94/15 - Kein eigener Räumungsanspruch gegen ausgeschiedenen früheren Eigentümer, Hausverbot nach Entzug des Wohnungseigentums
    Leitsatz: Aus den §§ 18, 19 WEG folgt auch dann kein eigener Räumungs- und Herausgabeanspruch der Miteigentümer gegen den nach Veräußerung ausgeschiedenen früheren Eigentümer, wenn der Besitz des ursprünglichen Eigentümers die Ursache der Störung war.
    KG
    10.09.2015
  3. V ZR 127/18 - Beschwerdewert bei abgewiesener Unterlassungsklage
    Der Fall: ...erneuern. Die Klägerin verlangt von ihnen u. a...
    BGH
    21.03.2019
  4. V ZB 153/09 - Beauftragung eines Rechtsanwalts in einer Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer auf Klägerseite; notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger
    Urteil: .... u. a. LG Berlin GE 2009, 390), also...
    BGH
    08.07.2010
  5. 1 BvR 667/22 - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageerweiterung, Vermengung von Beschwer, Beschwerdegenstand und Streitwertfestsetzung, grobe Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes
    Leitsatz: ...Divergenz geboten. 3. Eine erst in zweiter...
    BVerfG
    13.04.2023
  6. VII ZR 193/10 - Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung; Herausnahme einzelner Bauleistungen; Bieterverfahren; Verzögerung des Vergabeverfahrens; Annahme eines modifizierten Angebotes
    Leitsatz: a) Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot des Auftraggebers. b) Enthält das neue Angebot wegen der Verzögerung des Vergabeverfahrens eine neue Bauzeit, und bringt der Auftraggeber eindeutig und klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag mit diesen Fristen zu dem angebotenen Preis bindend schließen will, kann es nicht dahin ausgelegt werden, der Zuschlag sei auf eine Leistung zur ausgeschriebenen Bauzeit erteilt worden (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 und VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 = NZBau 2010, 628 = ZfBR 2010, 810; Urteil vom 25. November 2010 - VII ZR 201/08, BauR 2011, 503 = NZBau 2011, 97 = ZfBR 2011, 235). c) Ein solches modifiziertes Angebot des Auftraggebers kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass stillschweigend das Angebot unterbreitet wird, die Vergütung wegen dem Auftragnehmer infolge der Bauzeitänderung etwa entstehender Mehrkosten in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. d) Nimmt der Bieter das modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit zu den vereinbarten Preisen erbringen.
    BGH
    06.09.2012
  7. X ZR 105/96 - Verzögerung, Unzumutbarkeit der Zeugenladung bei - durch verspätetes Vorbringen
    Leitsatz: Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall verpflichtet, eine drohende Ver zögerung des Rechtsstreits infolge verspäteten Vorbringens durch vorberei tende Zeugenladung auszugleichen. Die vorbereitende Ladung von acht Zeu gen zu einem umfangreichen Prozeßstoff darf als unzumutbar angesehen wer den.
    BGH
    18.05.1999