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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 13 U 60/24 - Einwendungen gegen hohe Stromrechnung
    Leitsatz: 1. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Strom- oder Gasrechnung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der streitgegenständlichen Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben.2. Wurde der Verbrauch über einen mehrjährigen Zeitraum geschätzt, weil Zählerablesungen unterblieben sind, fällt das Risiko, dass die gemittelte Verbrauchsabweichung möglicherweise deshalb noch nicht als derart enorm festzustellen ist, zumindest dann regelmäßig dem Kunden zur Last, wenn der Energieversorger ihn hinreichend deutlich auf die vorzunehmenden Selbstablesungen hingewiesen hat.
    OLG Celle
    04.03.2025
  2. VIII ZR 277/09 - Gebäudebegriff bei der Anbringung von Photovoltaikanlagen; Stromerzeugungsanlagen
    Leitsatz: a) Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen. b) § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat. c) Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert. d) § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar. e) Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.
    BGH
    17.11.2010
  3. BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; Feldgericht
    Leitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.
    BVerwG
    16.05.2012