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  1. 63 S 133/20 - Erschwerte Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Enthält der Mietvertrag eine Regelung dahingehend, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden dürfe, müssen an eine Eigenbedarfskündigung besondere zusätzliche Anforderungen gestellt werden.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    17.12.2021
  2. 2-13 S 133/20 - Fortführung von Beschlussersetzungsklagen, Split-Klimagerät keine privilegierte Maßnahme
    Leitsatz: 1. Beschlussersetzungsklagen, die bereits vor dem 1.12.2020 anhängig waren, sind entsprechend § 48 Abs. 5 WEG gegen die übrigen Eigentümer fortzuführen, materiell ist allerdings das seit dem 1.12.2020 geltende Recht anzuwenden. 2. Die in § 20 Abs. 2 WEG aufgeführten privilegierten Maßnahmen sind abschließend, ein Split-Klimagerät fällt nicht darunter. Im Regelfall ist die Installation eines derartigen Gerätes mit einem Nachteil i.S.v. § 20 Abs. 3 WEG verbunden, wobei insoweit die bisherigen Maßstäbe zur Auslegung des Nachteilsbegriffs weiter anzuwenden sind.
    LG Frankfurt/Main
    20.04.2021
  3. 63 S 7/21 - Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsanspruch des Mieters zu Sondertat-beständen nach der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Für eine Klage auf Auskunft zur Überschreitung der Mietpreisbremse wegen höherer Vormiete, Modernisierungsmaßnahmen oder Neubau besteht jedenfalls bei nach dem 31. Dezember 2018 abgeschlossenen Mietverträgen kein Rechtsschutzbedürfnis.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.02.2022
  4. 63 S 249/22 - Instandhaltungspflicht des Vermieters für vom Vormieter eingebaute Gasetagenheizung trotz Übernahme durch Nachmieter
    Leitsatz: 1. Vereinbarungen über die Abwälzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters sind im Zweifel eng auszulegen, sodass die Auferlegung des Betriebs und der Wartung einer vom Vormieter übernommenen Gasetagenheizung nicht bedeutet, dass der Mieter auch die Kosten des Einbaus einer neuen Heizung zu übernehmen hat.2. Das gilt auch dann, wenn die Etagenheizung nicht Gegenstand des Mietvertrages sein soll.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    16.02.2023
  5. 64 S 309/22 - Rechtsmissbräuchliche Auskunftsklage
    Leitsatz: ...ZR 133/20 -, GE 2022, 579) 2. Eine Klage...
    LG Berlin
    30.08.2023
  6. VIII ZR 123/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl. 2015 S. 101...
    BGH
    19.01.2022
  7. VIII ZR 8/22 - Verjährungsfrist für Auskunftsanspruch
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.
    BGH
    12.07.2023
  8. VIII ZR 9/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: a)  Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). b)  Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, § 556f Satz 2 BGB ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter ist nach Maßgabe der Vorschrift des § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 BGB nicht gehalten, über Umfang und Details der Modernisierung Auskunft zu erteilen. Es obliegt vielmehr dem Mieter, gegebenenfalls mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.
    BGH
    18.05.2022
  9. VIII ZR 365/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  10. VIII ZR 277/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022