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Urteil Bestehenbleibende Zahlungspflicht des Gewerbemieters trotz coronabedingter Umsatzeinbrüche
Schlagworte
Bestehenbleibende Zahlungspflicht des Gewerbemieters trotz coronabedingter Umsatzeinbrüche
Leitsatz
Ein Gewerberaummieter hat auch bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen die Nichtzahlung der Miete zu vertreten, so dass nach Erledigung eines Rechtsstreits er die Kosten zu tragen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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