« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. 64 S 176/17 - Härteeinwand nach Eigenbedarfskündigung für Wohnung mit niedriger Miete, gekaufter Eigenbedarf
    Leitsatz: ...Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBI. 2015, S. 101...
    LG Berlin
    09.05.2018
  2. VIII ZR 180/18 - Eigenbedarfskündigung und Anwendung der Sozialklausel
    Der Fall: ..., Urteil vom 9. Mai 2018 - 64 S 176/17 -, GE...
    BGH
    22.05.2019
  3. 63 S 67/16 - Zustimmung zur Kündigung nach Auslaufen der öffentlichen Förderung, Wohnungsmangellage in Berlin allein kein Härtegrund
    Leitsatz: 1. Eine vertraglich vereinbarte notwendige Zustimmung des Darlehensgebers (öffentliche Förderung) zur Kündigung des Mietverhältnisses über zweckbestimmten Wohnraum entfällt nach Ablauf des Förderungszeitraums und des Besetzungsrechts, wenn nicht ausdrücklich eine erweiterte Regelung getroffen wurde. 2. Eine unzumutbare Härte wegen fehlender Möglichkeit zur Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum muss der gekündigte Mieter im Einzelnen dartun (Wohnungssuche in welchem Zeitraum, in welcher Lage, zu welchen Konditionen). Dass in Berlin eine Wohnungsmangellage im Sinne des § 556d BGB besteht, reicht nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.03.2018
  4. 67 S 345/18 - Hohes Alter als Generaleinwand gegen Eigenbedarfskündigung, heftige Beleidigungen des Vermieters nicht immer Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Der kündigungsbedingte Verlust der gemieteten Wohnung stellt für Mieter hohen Alters grundsätzlich eine Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, die - im Regelfall - die Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß §§ 574a Abs. 1, Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO gebietet. 2. Dass Mieter mit der Handtasche nach der Vermieterin geschlagen und sie mit den russischen Schimpfwörtern für „Biest, Bastard, Schlampe und Hündin“ bedacht haben, rechtfertigt, auch wenn diese Handlungen eine Pflichtverletzung darstellten, keine außerordentliche oder ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses, weil es ihnen jedenfalls dann an der erforderlichen Erheblichkeit ermangelt, wenn sich die Tat als eine Folge des von der Vermieterseite auf die Mieterseite ausgeübten unangemessenen Überwachungsdrucks darstellt. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    LG Berlin
    12.03.2019
  5. 67 T 137/18 - Verwendung gefälschter Unterlagen
    Leitsatz: Gefälschte Unterlagen rechtfertigen nicht ohne Weiteres die Kündigung des Mietvertrages. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.09.2018
  6. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: ...“ (Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, GVBl. S...
    BGH
    22.06.2022
  7. VIII ZR 144/19 - Zum Verhältnis von Eigenbedarfskündigung und Sozialklausel
    Leitsatz: Der Härtegrund des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums setzt konkrete tatrichterliche Feststellungen voraus, welcher Ersatzwohnraum für den Mieter nach seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist, welche Bemühungen von dem Mieter nach diesen Verhältnissen anzustellen sind, und ob er diesen Anstrengungen genügt hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765 Rn. 50, 53, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). Bei der Bewertung und Gewichtung der widerstreitenden Interessen beider Parteien im Rahmen der nach § 574 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung ist den Wertentscheidungen Rechnung zu tragen, die in den für sie streitenden Grundrechten zum Ausdruck kommen. Dabei haben die Gerichte zu berücksichtigen, dass bezüglich der Anwendung und Auslegung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB einerseits und der Sozialklausel andererseits dieselben verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelten. Auch im Rahmen des § 574 Abs. 1 BGB ist daher die vom Vermieter beabsichtigte Lebensplanung grundsätzlich zu respektieren und der Rechtsfindung zugrunde zu legen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 60 m.w.N.). Zugleich haben die Gerichte aber auch die volle Bedeutung und Tragweite des Bestandsinteresses des Mieters zu erfassen und zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 62 m.w.N.).
    BGH
    11.12.2019
  8. V ZR 191/22 - Ausschluss der Heimfallvergütung
    Leitsatz: a) Vereinbart eine Gemeinde als Grundstückseigentümerin mit einem Privaten in einem Erbbaurechtsvertrag den Ausschluss der Heimfallvergütung, verstößt dies für sich genommen nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB.b) Der Ausschluss der Heimfallvergütung führt dazu, dass die Geltendmachung des Heimfallanspruchs einer strengen Ausübungskontrolle im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des gemeindlichen Handelns unterliegt. Die Forderung nach der vergütungslosen Rückübertragung des Erbbaurechts kann sich insbesondere dann als unverhältnismäßig darstellen, wenn der Heimfall nicht auf einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Erbbauberechtigten beruht, das Bauwerk ganz oder weitestgehend fertiggestellt ist, der Erbbauberechtigte erhebliche Investitionen getätigt hat und die Gemeinde absehbar in der Lage sein wird, das Bauwerk anderweitig zu nutzen oder zu verwerten.
    BGH
    19.01.2024