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Urteil Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück und Schließgeräuschen einer Hauseingangstür


Schlagworte

Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück und Schließgeräuschen einer Hauseingangstür

Leitsätze

1. Schließgeräusche bzw. Schließdefizite einer Hauseingangstür führen bei einer Wohnung, die nicht nahe an der Hauseingangstür liegt in der Regel nicht zu einer Mietminderung.

2. Bei von einem Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schmutzimmissionen trägt der Mieter die Darlegungs- und ggf. Beweislast für den Mangel als solchen und die Anknüpfungstatsachen für die eingetretene Mietminderung tragen.

(Leitsätze der Redaktion)

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