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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 21 W 17/19 - Schlussratenzahlung vor vollständiger Fertigstellung auf Notaranderkonto unwirksam
    Leitsatz: .../17 und vom 5. Dezember 2017, 21 U 109/17...
    KG
    20.08.2019
  2. 21 U 109/17 - Einstweilige Verfügung auf Wohnungsübergabe gegen Bauträger
    Leitsatz: 1. Die einzige Rechtfertigung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache liegt in der Verhinderung irreversibler Fakten durch die Vollziehung einer unrichtigen Eilentscheidung. Deshalb wird die Hauptsache dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird. 2. Schuldet der Bauträger dem Erwerber die Übergabe einer bezugsfertigen Wohnung, ist diese Bezugsfertigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn der Bauträger die Wohnung zur Abnahme angeboten hat, der Erwerber die Abnahme erklärt hat und durch die Beseitigung vorbehaltener Mängel der Bezug der Wohnung nicht wesentlich erschwert wird.
    KG
    05.12.2017
  3. 8 U 109/17 - Mietvertrag mit GmbH
    Leitsatz: ...- 8 U 33/01, GE 2002, 857)....
    KG
    04.02.2019
  4. V ZR 213/21 - Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, Ausübungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum (hier: Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB) unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gemäß § 9a Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann solche Rechte auch nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen; die Kompetenz für einen solchen Beschluss folgt aus § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG. 2.  Die von dem Verkäufer wegen eines Altlastenverdachts gemäß § 439 Abs. 1 BGB geschuldete Nachbesserung umfasst zunächst nur die Ausräumung des Verdachts durch Aufklärungsmaßnahmen. Die Beseitigung von Altlasten kann der Käufer erst dann verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt. 3.  Eine von der üblichen Beschaffenheit abweichende Belastung eines Grundstücks mit Schadstoffen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn nach öffentlich-rechtlichen Kriterien eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vorliegt. 4. Verschweigt der Verkäufer arglistig einen ihm bekannten Altlastenverdacht und bestätigt sich später der Verdacht, handelt er in aller Regel auch im Hinblick auf die tatsächlich vorhandenen Altlasten arglistig. 5. Der Käufer einer gebrauchten Eigentumswohnung hat nach § 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf volle Nichterfüllung in Bezug auf Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums und nicht nur einen auf die Quote des Miteigentumsanteils beschränkten Anspruch auf Freistellung von den Mängelbeseitigungskosten (Fortführung von Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 11/18, BGHZ 225, 1 Rn. 45 ff.).
    BGH
    11.11.2022
  5. 1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21 - Notwendige Revisionszulassung bei möglicher Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, Grundrechtsverstoß bei Ablehnung der Revisionszulassung, unzumutbare Erschwerung des Instanzenweges
    Leitsatz: 1. Das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) ist verletzt, wenn die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin als nicht im Revisionsverfahren prüffähig angesehen und deshalb die Revisionszulassung abgelehnt wird.2. Das gilt auch für andere Rechtsfragen, die einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen, weil sie unterschiedlich beantwortet werden (hier: Zugang des Mieterhöhungsverlangens vor dem Stichtag des MietenWoG).(Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    05.07.2022
  6. 2 U 43/22 - Mietminderung, Mietmangel, Schuhe im Treppenhaus, Kinderwagen im Flur
    Der Fall: ...Wohnzwecken – u. a. vom Kläger – genutzt wurde. Die...
    OLG Frankfurt/Main
    18.04.2023
  7. 2 U 13/20 - Verdacht auf Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung, gewerbliches Mietrecht
    Leitsatz: Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung aus dem Arbeitsrecht können auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es hier nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf.(Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    31.03.2021