« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 14 von 14)

  1. 7 U 184/93 - sozialistische Konsumgenossenschaften; Wirtschaftsvertrag
    Leitsatz: Zum Wesen und zur Rechtsstellung der Konsumgenossenschaften in der ehemaligen DDR.
    OLG Köln
    06.10.1994
  2. BVerwG 8 B 62.19 - Wiederaufgreifen des vermögensrechtlichen Verfahrens zur Restitution, Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision, Schutz durch rechtliches Gehör, faktische Enteignung im Sinne des VermG
    Leitsatz: Art. 3 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch ihnen zu folgen. Insbesondere schützt das Recht auf rechtliches Gehör nicht davor, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt lässt. Daher muss zur Substantiierung einer Gehörsverletzung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargetan werden, dass nach der Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen wurde. Vermeintliche Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen. Sie können daher grundsätzlich keinen Verfahrensmangel begründen. Ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen sind die verwaltungsgerichtlichen Anforderungen an die Erheblichkeit von Tatsachen und an die Voraussetzungen einer faktischen Enteignung im Sinne des §  1 Abs. 6 VermG. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    21.05.2020
  3. VIII ZR 300/23 - Realofferte bei Strom- und Gasbezug im Falle der separaten Vermietung einzelner Zimmer
    Leitsatz: Zum Adressaten der in der Bereitstellung von Strom und Gas liegenden Realofferten eines Versorgungsunternehmens im Fall der separaten Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung, die lediglich über jeweils einen Zähler für Strom und Gas verfügt (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, GE 2014, 1197 = BGHZ 202, 17 Rn. 16; vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 18 und vom 27. November 2019 - VIII ZR 165/18, GE 2020, 189 = WuM 2020, 94 Rn. 26).
    BGH
    11.02.2025
  4. VIII ZR 361/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: a) Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie - im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten - die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist. b) Das gilt nicht nur, wenn es sich bei der betreffenden Maßnahme um eine reine Modernisierungsmaßnahme handelt, sondern auch dann, wenn eine sogenannte modernisierende Instandsetzung durchgeführt wurde und der Vermieter sich deshalb nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB einen - in der Erhöhungserklärung (zumindest durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags) auszuweisenden - Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss - (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13, GE 2015, 245 = NJW 2015, 934 Rn. 29 f. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 14). c) Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.
    BGH
    20.07.2022