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Urteil Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung des selbstgenutzten Einfamilienhauses
Schlagworte
Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung des selbstgenutzten Einfamilienhauses
Leitsatz
Der Ehegatte, der aus der gemeinsamen Wohnung vor dem Verkauf ausgezogen ist, muss den Gewinn aus der Veräußerung versteuern. Die Befreiungsvorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG für die selbstgenutzte Wohnung greift für ihn nicht ein. Dies gilt auch dann, wenn er die Wohnung seinem Kind unentgeltlich überlassen hat, das ihm einkommensteuerlich zuzurechnen ist, wenn er die Wohnung außerdem der Mutter des Kindes überlassen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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