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Urteil Keine Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Miteigentumsanteile mit vormerkungsgesichertem Anspruch auf Rückübereignung


Schlagworte

Keine Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Miteigentumsanteile mit vormerkungsgesichertem Anspruch auf Rückübereignung

Leitsatz

Vereinigen sich die Miteigentumsanteile an einem Grundstück in der Hand eines Eigentümers und wird ein Anspruch des Übertragenden auf Rückübereignung eines Miteigentumsanteils durch Vormerkung gesichert, kommt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks in analoger Anwendung von § 180 Abs. 1 ZVG nicht in Betracht.

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