Urteil Schriftformmangel durch formlose Änderung der vertraglichen Regelungen zu Umbaumaßnahmen, Rechtsmissbräuchlichkeit einer fristlosen Kündigung
Schlagworte
Schriftformmangel durch formlose Änderung der vertraglichen Regelungen zu Umbaumaßnahmen, Rechtsmissbräuchlichkeit einer fristlosen Kündigung
Leitsätze
1. Zur Problematik der Rechtsmissbräuchlichkeit einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges.
2. Zum Schriftformmangel eines Mietvertrages durch formlose Änderung der vertraglichen Regelungen zu Umbaumaßnahmen des Mieters.
3. Allein eine langjährige pünktliche Mietzahlung macht, wenn sich dem Vermieter gleichwohl aufgrund der aktuellen Lage ein Versehen bei dem Mietrückstand nicht aufdrängen muss, eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht rechtsmissbräuchlich.
4. Treffen die Mietvertragsparteien Vereinbarungen zu am Mietobjekt vorzunehmenden Um- und Ausbauarbeiten und dazu, wer diese vorzunehmen und wer die Kosten zu tragen hat, haben diese Abreden i.d.R. vertragswesentliche Bedeutung haben und unterliegen daher der Schriftform.
(Leitsätze 3 und 4 von der Redaktion)
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