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Urteil Ermächtigungsbeschluss für Störungsbeseitigung
Schlagworte
Ermächtigungsbeschluss für Störungsbeseitigung
Leitsätze
1. Die GdWE kann durch Beschluss einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem Gemeinschaftseigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.
2. Die Eigentümer, gegen welche sich die Entstörungsklage richten soll, sind bei der Abstimmung über die „Rückermächtigung“ gem. § 25 Abs. 4 Alt. 2 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen.
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