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Urteil Beschlussfassung durch allseits ermächtigten Verwalter während der Corona-Pandemie
Schlagworte
Beschlussfassung durch allseits ermächtigten Verwalter während der Corona-Pandemie
Leitsatz
Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.
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