15 S 339/23 - Unterlassene Querlüftung und Schimmelbildung
Leitsatz: Wenn nach dem Einbau neuer Fenster der Vermieter den Mieter darauf hingewiesen hat, dass vermehrtes richtiges Lüften erforderlich ist, ist nach Schimmelbildung bei unterlassener Querlüftung der Mieter nicht zur Minderung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)