Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2011; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Verfliesung der Badezimmerwände; nicht nutzbarer Balkon; Beheizbarkeit der Küche
Leitsätze
1. Den Beweis für das wohnwertmindernde Merkmal „Wände nicht überwiegend gefliest" hat der Mieter dann nicht erbracht, wenn nach der Rechnung eines Handwerkers der Vermieter die Kosten für eine normale Verfliesung selbst übernommen hat.
2. Das Fehlen eines Balkons ist mit dem wohnwertmindernden Merkmal „kein nutzbarer Balkon" nicht gleichzustellen.
3. Ein unzureichender Wirkungsgrad der Heizung in der Küche ist nicht identisch mit dem wohnwertmindernden Merkmal „nicht beheizbar".
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?