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VIII ZR 129/15 - Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnenUrteil: ...Nach der ständigen Rechtsprechung des VIII...BGH08.12.2015
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VIII ZR 291/15 - Beschwer bei Räumungsurteil nach der Nettomiete ohne Betriebskosten, Nettomiete mit BetriebskostenpauschalenLeitsatz: Die Rechtsmittelbeschwer bei einem Räumungsurteil bestimmt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete (ständige Rechtsprechung des Senats). (Leitsatz der Redaktion)BGH14.06.2016
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VIII ZR 277/09 - Gebäudebegriff bei der Anbringung von Photovoltaikanlagen; StromerzeugungsanlagenLeitsatz: a) Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen. b) § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat. c) Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert. d) § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar. e) Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.BGH17.11.2010
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V ZR 199/16 - Beschwer für Streit um GrundstücksflächeLeitsatz: 1. Hatte der Kläger den Streitwert mit weniger als 20.000 € angegeben, ist es ihm grundsätzlich verwehrt, sich für die Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren Wert zu berufen.2. Der Beschwerdewert für einen Streit um eine unbebaute Grundstücksfläche kann nicht aus dem Bodenwert des Gesamtgrundstücks ermittelt werden. (Leitsätze der Redaktion)BGH09.02.2017
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IX ZR 31/12 - Unterlassen der Eröffnung eines ungepfändeten Kontos als HandlungLeitsatz: Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer Rechtshandlung nicht gleich.BGH16.01.2014