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Urteil „Komplette Dacherneuerung“ und seine Inhaltsbestimmung im allgemeinen Sprachgebrauch
Schlagworte
„Komplette Dacherneuerung“ und seine Inhaltsbestimmung im allgemeinen Sprachgebrauch
Leitsatz
Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist.
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