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  1. 67 S 358/20 - Haftung des Vermieters für Schimmel auch ohne Baumangel
    Leitsatz: Ein allein vom Vermieter zu verantwortender Sachmangel liegt auch im Fall eines nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführenden Schimmelbefalls der Mietsache vor, wenn das an den Vorgaben des dem Mieter als Anlage zum Mietvertrag übergebenen Informationsblatt „zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung“ ausgerichtete Lüftungsverhalten unzureichend und für den Schimmelbefall ursächlich ist.
    LG Berlin
    06.04.2021
  2. VIII ZR 123/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl. 2015 S. 101...
    BGH
    19.01.2022
  3. 67 S 144/19 - Nichtige Abtretung im Geschäftsmodell von Inkassodienstleistern, Mietpreisbremse
    Leitsatz: .... v. 22. Oktober 2020 - 67 S 167/20, GE...
    LG Berlin
    26.04.2021
  4. 67 S 9/23 - Mehrfacher Bestellbutton bei Abschluss mehrerer Verträge mit Verbrauchern
    Leitsatz: ...- 67 S 259/21, BeckRS 2022, 12182, Tz. 56 ff.)...
    LG Berlin
    23.03.2023
  5. 67 S 259/21 - Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Conny & Co. ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie?
    Leitsatz: Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU (hier: Anforderungen an Beschriftung eines Internet-Bestellbuttons in Fällen, in denen der Verbraucher aufgrund eines auf elektronischem Wege angebahnten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Fall der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten - zur Zahlung verpflichtet ist).
    LG Berlin
    02.06.2022
  6. 67 S 51/22 - Ermittlung der ortsüblichen und der preisrechtlich zulässigen Miete bei Möbliertvermietung nicht mit dem Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Wird eine Wohnung möbliert zu einer lnklusivmiete vermietet, welche die kalten und warmen Betriebskosten, die Kosten für Strom, Internet/Telefon sowie einen Möblierungszuschlag enthält, kann die verfahrensfehlerfreie Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete nicht mit dem Berliner Mietspiegel ermittelt werden, weil dieser zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf unmöblierte Mietsachen abstellt; insoweit handelt es sich bei der Möbliertvermietung um einen eigenen Wohnungsteilmarkt. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und der preisrechtlich zulässigen Miete ist in derartigen Fällen nur durch zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln.2. Eine Vermietung zum lediglich vorübergehenden Gebrauch liegt typischerweise bei der Inanspruchnahme von Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen vor, ferner während zeitlich befristeter Berufstätigkeit oder bestimmter Veranstaltungen. An der Kurzfristigkeit fehlt es dabei in der Regel jedenfalls dann, wenn die Nutzungszeit einen Zeitraum von mehr als einem Jahr beträgt.3. Der Vermieter kann sich auf eine bestandsgeschützte Vormiete nur berufen, wenn die Vormiete ihrerseits preisrechtlich zulässig war.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.09.2023
  7. VIII ZR 373/21 - Zulässige Tätigkeit von Conny im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse
    Teaser: ...Urteil der 67. Kammer ist jetzt vom...
    BGH
    24.05.2023
  8. VIII ZR 365/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  9. VIII ZR 277/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  10. VIII ZR 423/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022