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  1. 64 S 91/18 - Ausschluss von Härtegründen nach grundloser Ablehnung des Vermieterangebots auf Anmietung einer zumutbaren Alternativwohnung
    Leitsatz: .... (Abgrenzung BGH - VIII ZR 167/17 -, Urt. v...
    LG Berlin
    18.12.2019
  2. V ZR 91/18 - Kombination von Nichtzulassungsbeschwerde und Teilzulassung der Revision durch das LG
    Leitsatz: Kombiniert eine Partei die Nichtzulassungsbeschwerde mit der Ausnutzung der Teilzulassung der Revision durch das Landgericht, muss die Beschwer zusammengerechnet werden und 20.000 € übersteigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.04.2019
  3. 64 S 16/22 - Verwirkung der Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: ...-, Urt. v. 10.7.2019, GE 2021, 574 ff.)...
    LG Berlin
    31.03.2023
  4. 3 U 91/18 - Mängelanzeige und Mahnung Voraussetzung für Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: 1. Der Mangelbeseitigungsanspruch wird bereits mit Entstehung des Mangels fällig. 2. Die Pflicht des Vermieters zur Beseitigung des Mangels setzt in der Regel eine Mangelanzeige voraus. 3. Weitere Voraussetzung für den Schadensersatz ist ein Verzug, dessen Voraussetzungen sich aus § 286 BGB ergeben. 4. Ob in der Mängelanzeige gleichzeitig eine Mahnung liegt, ist nach dem Erklärungsinhalt und den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
    OLG Rostock
    03.08.2020
  5. V ZR 217/11 - Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsvollmacht
    Leitsatz: Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.
    BGH
    20.07.2012
  6. V ZR 217/11 - Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsvollmacht
    Leitsatz: Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.
    BGH
    20.07.2012
  7. VIII ZR 371/18 - Vermieters Eigenmacht und Kündigungsschaden des Mieters
    Leitsatz: Kündigt der Mieter fristlos, weil der Vermieter oder ein vom ihm Beauftragter ohne Erlaubnis des Mieters den Balkon seiner Wohnung betritt, kommen als Kündigungsfolgeschaden die Kosten einer Zwischen- oder Ersatzunterkunft, Maklerkosten, Kosten für den Umzug und/oder die Einlagerung von Möbeln und die Kosten für den Ausbau und Einbau der mietereigenen Küche in der neuen Wohnung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.10.2020
  8. IX ZR 51/02 - Erlöschen der Vollmacht bei Insolvenz; Erlöschen der Vollmacht nach Insolvenzeröffnung; Rückzahlungsanspruch aus bedingter Forderung nach Insolvenz; insolvenzfeste Forderungen unter Bedingung
    Leitsatz: GesO §§ 5, 7; KO § 6 Auch mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erlischt eine vom Schuldner erteilte Vollmacht. KO § 15 Satz 1, § 17 Abs. 1; GesO § 9 Abs. 1 Satz 1 a) Erbringt die Partei eines gegenseitigen Vertrages eine Vorleistung, so handelt es sich bei dem Anspruch auf Rückzahlung für den Fall der Nichtdurchführung des Vertrages um eine bedingte, nicht um eine künftige Forderung. b) Die Abtretung eines solchen Anspruchs ist regelmäßig insolvenzfest; in ihr liegt weder eine insolvenzabhängige Lösungsklausel, noch stellt der Rückzahlungsanspruch eine originäre Masseforderung dar, noch beeinflußt die Abtretung des Anspruchs das Wahlrecht des Verwalters in unzulässiger Weise.
    BGH
    27.05.2003
  9. IX ZR 230/15 - Abtretung einer Sicherungsgrundschuld im Rahmen einer Umschuldung, Darlehensrückzahlung, Insolvenzverfahren, unwirksamer Sicherungsvertrag und gutgläubiger Erwerb
    Leitsatz: 1. Tritt ein Sicherungsnehmer eine zur Sicherung bestellte Grundschuld im Rahmen einer Umschuldung an einen neuen Sicherungsnehmer ab, kann der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers die Grundschuld auch dann nicht gegenüber dem neuen Sicherungsnehmer kondizieren, wenn der Schuldner sich mit der Abtretung einverstanden erklärt hat. 2. Der Schuldner kann sich im Eröffnungsverfahren auch nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes im Wege eines Sicherungsvertrages wirksam verpflichten, eine Grundschuld zur Absicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruches zu stellen. 3. Verliert der Schuldner durch die Auszahlung eines Darlehens die Einrede der fehlenden Valutierung einer Grundschuld, liegt darin keine Verfügung des Schuldners, sondern nur ein sonstiger Rechtserwerb des Gläubigers. 4. Erweitert der Schuldner nach Eintritt der Verfügungsbeschränkungen den bisherigen Haftungsumfang einer Grundschuld durch eine neue oder geänderte Sicherungsvereinbarung und ermöglicht so eine Neuvalutierung oder eine weitergehende Valutierung der Grundschuld, die nicht durch die frühere Sicherungsvereinbarung gedeckt war, liegt eine unwirksame Verfügung über einen Gegenstand der Insolvenzmasse vor. 5. Sind der Abschluss oder die Änderung eines Sicherungsvertrags als Verfügung des Schuldners unwirksam, kann sich der Gläubiger eines Grundpfandrechts nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen.
    BGH
    19.04.2018
  10. VIII ZR 125/21 - Erstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse
    Leitsatz: Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.
    BGH
    26.04.2023