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  1. IX ZR 149/04 - Beratungspflichten des Anwalts
    Leitsatz: 1. Zur Beratungspflicht des Anwalts über die Wirkungen einer Mietoptionsklausel. 2. Erhält der Anwalt, der den Auftraggeber vor Abschluss eines Vertrages fehlerhaft beraten hat, noch während des Laufs der Primärverjährung den neuen Auftrag, Ansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag zu prüfen, so begründet dies die Pflicht, auf die Regresshaftung und deren Verjährung hinzuweisen, wenn diese Ansprüche in unmittelbarem inneren Zusammenhang mit der ursprünglichen Beratung stehen.
    BGH
    07.02.2008
  2. III ZR 92/24 - Kündigung eines fiktiven Dauerkleingartens
    Leitsatz: Ein Pachtverhältnis betreffend einen sogenannten fiktiven Dauerkleingarten i.S.v. § 16 Abs. 2 BKleingG kann vom Verpächter nicht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG gekündigt werden.
    BGH
    17.07.2025
  3. BVerwG 6 A 1.17 - Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes
    Leitsatz: 1. Der mit § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG verfolgte Zweck eines erhöhten Schutzes von Unterlagen kann nicht mehr erreicht werden, wenn vom Gericht angeforderte Unterlagen auf der Grundlage eines noch unter der Geltung der alten Fassung des Bundesarchivgesetzes ergangenen Beweisbeschlusses in teilweiser geschwärzter Form vorgelegt und vom Kl. eingesehen worden sind (wie BVerwG, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 A 1.15 - Buchholz 421.9 BArchG Nr. 1). 2. Die besonderen Schutzfristen des § 11 Abs. 2 BArchG sind auf personenbezogenes Archivgut anzuwenden. Für die Beurteilung des Personenbezugs ist nicht auf die einzelnen Unterlagen, sondern die Akte abzustellen. Eine Akte ist ihrer Zweckbestimmung nach personenbezogen, wenn die aktenführende Behörde sie nach ihrem Willen zu einer Person führt. Eine Akte ist ihrem wesentlichen Inhalt nach personenbezogen, wenn die in ihr enthaltenen Unterlagen aus objektiver Sicht Angaben zu natürlichen Personen enthalten und diese die sachbezogenen Unterlagen deutlich überwiegen. 3. Die Offenlegung quellenbezogener Informationen in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn eine Gefährdung grundrechtlich geschützter Belange nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BArchG ausgeschlossen ist oder zumindest fernliegend erscheint und eine aktuelle Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht ernsthaft zu befürchten ist. 4. Der Schutz von Informanten und deren Angehörigen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BArchG setzt voraus, dass diese noch leben und deren Interessen tatsächlich noch schutzwürdig sind. Lässt sich nicht mehr feststellen, ob sie noch leben, ist zu vermuten, dass ihre Interessen nicht mehr schutzwürdig sind, wenn seit ihrer Geburt mehr als 90 Jahre vergangen sind. 5. Eine Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BArchG durch die Offenlegung quellenbezogener Informationen kommt bei lange zurückliegenden, abgeschlossenen Vorgängen in Betracht, wenn Anhaltspunkte für konkret befürchtete Nachteile im Einzelfall vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Bekanntgabe der Informationen unter Berücksichtigung des Umfelds, in dem der Informant eingesetzt war, auch heute noch zu einer Erschwerung der Aufgabenerfüllung führt.
    BVerwG
    30.01.2019
  4. BVerwG 8 C 9.00 - Dingliche Nutzungsrechte; Aufhebung; Restitutionsbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: § 16 Abs. 3 VermG erfaßt alle dinglichen Nutzungsrechte. Gemäß § 30 a Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Sätze 2 und 1 VermG ist die nachträgliche Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts (§ 16 Abs. 3 VermG) nach Ablauf der in § 30 a Abs. 2 VermG genannten Frist (= 25. Juni 1994) ausgeschlossen, wenn diese Nebenentscheidung in einem Restitutionsbescheid versehentlich unterblieben ist, der Restitutionsberechtigte diesen unvollständigen Bescheid aber hat bestandskräftig werden lassen.
    BVerwG
    27.06.2001
  5. VG 19 L 24.10 - Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen; Vorbescheid; heranrückende Wohnbebauung; planungsrechtliche Zulässigkeit; Gebietserhaltungsanspruch; Einfügen in die Eigenart des Baugebietes; Gemengelage; Gebot der Rücksichtnahme; passive Rücksichtslosigkeit; Lärmimmissionen; Vorbelastung; Baugenehmigung; Fassadengestaltung; Denkmalschutz; Drittschutz; Zweifel an der Rechtsmäßigkeit; Teilstattgabe
    Leitsatz: Zur Frage des Umgebungsschutzes im Berliner Denkmalschutzgesetz. (Nicht amtlicher Leitsatz)
    VG Berlin
    30.04.2010
  6. 2 BvR 955/00; 2 BvR 1038/01 - ???
    Leitsatz: Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.
    BVerfG
    26.10.2004
  7. VII ZB 88/06 - Einstellungsverfügung gegenüber mit Pfändung beauftragtem Privatauktionator bei Erzielung eines ausreichenden Erlöses zur Gläubigerbefriedigung und Deckung der Zwangsverwaltungskosten
    Leitsatz: a) Der Schuldner kann nach dem Rechtsgedanken des § 818 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht beantragen, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände beauftragten privaten Auktionator die Anweisung zu erteilen, die Versteigerung einzustellen, sobald der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht. b) Ein solcher Antrag kann grundsätzlich auch noch zeitlich nach der Anordnung der Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher gemäß § 825 Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt werden.
    BGH
    20.12.2006
  8. VII ZR 169/09 - Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld
    Leitsatz: a) Ein Generalunternehmer kann auch dann Empfänger vom Baugeld sein, wenn nachträglich Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen werden. b) Der Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes ist geführt, wenn feststeht, dass Baugläubiger in Höhe des Baugeldbetrages befriedigt worden sind.
    BGH
    19.08.2010
  9. II ZR 420/13 - Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu seinem Ausscheiden aus gesellschaftlicher Treuepflicht, Sanieren oder Ausscheiden
    Leitsatz: Der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft muss für eine Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu seinem Ausscheiden aus gesellschafterlicher Treuepflicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen keine ausdrückliche Regelung enthalten, weil diese Treuepflicht jedem Gesellschaftsverhältnis ohne ausdrückliche Regelung immanent ist. Ein Gesellschaftsvertrag kann allerdings diese Treuepflicht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung konkretisierende Regelungen enthalten, die insbesondere die aus der Treuepflicht folgende Zustimmungspflicht für bestimmte Sachverhalte einschränken oder an weitere Voraussetzungen knüpfen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Oktober 2009 - II ZR 240/08, BGHZ 183, 1 - Sanieren oder Ausscheiden; Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 122/09, ZIP 2011, 768).
    BGH
    09.06.2015
  10. V ZR 34/97 - Kriegsfolgenrecht; Wehrmachtsgrundstück; Reichsbahngrundstück; Erlöschen des Herausgabeanspruchs
    Leitsatz: Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks ist erloschen (§§ 1, 2 AKG); eine entsprechende Anwendung des in den alten Bundesländern geltenden § 19 AKG ("Aussonderungsrecht im Staatskonkurs") ist ausgeschlossen.
    BGH
    03.07.1998