V ZB 194/11 - Umfang des Hausgeldvorrechts; Zwangsversteigerung; Wohnungseigentum; Versteigerung; tituliertes Hausgeld; bevorrechtigte Wohngeldansprüche
Leitsatz: Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern - im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB - nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.