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65 S 217/09 - Rasterfeld des Mietspiegels nach Baualter und nicht Bezugsfertigkeit; Zeitpunkt der Bauabnahme; gestaltete und abschließbare Müllstandsfläche; fehlende Stellmöglichkeit für Waschmaschine bei mieterseitig gestelltem Geschirrspüler; Orientierungshilfe zum Berliner MietspiegelLeitsatz: Maßgeblich für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel ist das Baualter (hier: Abnahme am 29. Dezember 1964) und nicht die Bezugsfertigkeit (hier: 1. Januar 1965). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.10.2009
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67 S 157/18 - Abtretung von Ansprüchen aus Mietpreisbremse an InkassounternehmenDer Fall: ...dem Aktenzeichen VIII ZR 275/18 beim...LG Berlin03.07.2018
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67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach MietendeckelLeitsatz: 1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“).2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung „ins Messer laufen lässt“, obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls so lange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25. März 2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.LG Berlin08.02.2022
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XII ZR 41/09 - Nicht existente Prozesspartei; unzulässige Klage bei fehlendem KlägerLeitsatz: Zur Klärung der Frage, ob eine Prozesspartei existiert.BGH29.09.2010
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IX ZR 81/05 - Herausgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mieterinsolvenz; Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung; Insolvenzverwalter; MasseforderungLeitsatz: a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt. b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung. c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.BGH01.03.2007
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VIII ZR 105/17 - Eintrittsrecht nach Tod des Mieters und außerordentliche Kündigung, Unzumutbarkeit nur bei feststehender Leistungsunfähigkeit, berechtigtes Interesse an der UntervermietungLeitsatz: .... November 2005 - VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200 Rn...BGH31.01.2018
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VIII ZR 326/08 - Unwirksame Klauseln in Allgemeiner Geschäftsbedingung eines Brandenburger Gasversorgers, Gaspreise, Preisanpassung, Versorgungssperre, Versorgungseinstellung, Mitteilungspflichten, Belieferung, GaspreiserhöhungDer Fall: ...klagenden Verbandes hat der VIII. Zivilsenat des...BGH27.01.2010
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I ZR 20/18 - Öffentliche ZustellungLeitsatz: a) An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen. b) Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.BGH31.10.2018
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VIII ZR 5/20 - Mehrere Mieterhöhungen bei trennbaren ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: ...Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13...BGH28.04.2021
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VIII ZR 137/12 - Abgrenzung von Individualvereinbarung zu AGB; Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel wegen unzulässiger Klausel zur Parkettversiegelung; unwirksame salvatorische KlauselUrteil: ...Der VIII. Senat des BGH teilte mit...BGH20.11.2012