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Urteil Verstoß gegen Nutzungsbindung im Einheimischenmodell und Ausübung des Wiederkaufsrechts
Schlagworte
Verstoß gegen Nutzungsbindung im Einheimischenmodell und Ausübung des Wiederkaufsrechts
Leitsätze
a) Bei der Auslegung von Verträgen, die eine Gemeinde im Rahmen eines sog. Einheimischenmodells abschließt, sind die besondere Zweckbestimmung der verbilligten Abgabe von Bauland und die Funktion der diese Zwecke absichernden Regelungen (hier: Nutzungsbindung und Veräußerungsverbot) zu berücksichtigen.
b) Zum Ermessen der Gemeinde bei der Ausübung des wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Nutzungsbindung entstandenen Wiederkaufsrechts.
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