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Urteil Strenge Anforderungen an Kündigungswiderspruch wegen unzumutbarer Härte
Schlagworte
Strenge Anforderungen an Kündigungswiderspruch wegen unzumutbarer Härte
Leitsätze
1. Eine allgemeine Wohnungsmangellage begründet noch keine unzumutbare Härte, die den Mieter zum Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung berechtigt, sondern erhöht die Anforderungen an die Bemühungen des Mieters zur Wohnungssuche.
2. Zumutbar ist die Beauftragung eines Maklers, die Wohnungssuche auch in Außenbezirken, der Abschluss eines befristeten Mietvertrages, auch über eine Wohnung mit schlechtem Schnitt.
(Leitsätze der Redaktion)
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