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Urteil Sondereigentum an markierten Stellplätzen einer durchgehenden Tiefgarage
Schlagworte
Sondereigentum an markierten Stellplätzen einer durchgehenden Tiefgarage
Leitsatz
Teilt der Eigentümer benachbarter Grundstücke diese jeweils nach § 8 WEG, steht der Begründung von Teileigentum an Tiefgaragenplätzen nicht entgegen, dass sich die Tiefgarage unter allen Grundstücken erstreckt, wenn sich die einzelnen Stellplätze jeweils unter dem konkret zur Teilung vorgesehenen Grundstück befinden.
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