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Urteil Verdienstausfall des vollmachtlos eingesetzten WEG-Verwalters
Schlagworte
Verdienstausfall des vollmachtlos eingesetzten WEG-Verwalters
Leitsätze
1. Auch derjenige, der im Namen einer noch nicht vorhandenen juristischen Person ohne Vertretungsmacht vertragliche Vereinbarungen trifft, ist vollmachtloser Vertreter.
2. Die nur fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils von der noch fehlenden Existenz einer vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Honoraranspruch des unwirksam beauftragten Verwalters nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht entfallen.
(Leitsätze der Redaktion)
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