2-13 S 140/19 - Kein Beschlussanfechtungsverfahren bei Beschlüssen über gemeinsames Bruchteilseigentum
Leitsatz:
1.
Fassen Miteigentümer einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentumsanlage gehört,
Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden
Wohnung, können diese nicht im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 46 WEG
angefochten werden.
2.
Derartige Verfahren sind keine Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG.