56 S 100/23 WEG - Übernahme der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz
Leitsatz: Wenn nach Beweisaufnahme das Amtsgericht nicht zur Überzeugung gelangt, dass Lärm durch den Mieter der Beklagten verursacht wird, kommt in der Regel eine erneute Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht nicht in Betracht.(Leitsatz der Redaktion)