2-11 T 117/20 - Kein Anspruch gegen Mitmieter einer WG auf Mietvertragskündigung
Leitsatz:
Bei einer privaten Wohngemeinschaft auf Basis eines
von mehreren Personen als gemeinsame Mieter begründeten Mietverhältnisses
handelt es sich nicht um eine Bruchteilsgemeinschaft, sondern um eine
BGB-Gesellschaft, die keinem Gesellschafter einen Aufhebungsanspruch in Form
eines Anspruchs auf Kündigung gegen die übrigen Mitmieter verschafft, es sei
denn, dass im Einzelfall das Festhalten am Mietvertrag treuwidrig wäre.
(Leitsatz
der Redaktion)