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Urteil Mietrückforderung bei Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Mietrückforderung bei Staffelmietvereinbarung
Leitsatz
Im Falle einer Staffelmietvereinbarung muss die Mietüberschreitung für jede einzelne Staffel festgestellt werden, um einen Rückzahlungsanspruch zu ermöglichen; einer wiederholten Rüge bedarf es jedoch nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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