Urteil Zur Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans hinsichtlich der GFZ
Schlagworte
Zur Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans hinsichtlich der GFZ
Leitsatz
Die Begrenzung der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke im innerstädtischen Bereich durch den Berliner Baunutzungsplan auf eine GFZ von höchstens 1,5 (im Fall der Baustufe V/3) bzw. höchstens 0,9 (im Fall der Baustufe III/3) beruhte seinerzeit auf den städtebaulichen Vorstellungen der 1950er Jahre und wich für die hochverdichteten, durch Altbauten geprägten Innenstadtbereiche Berlins von den tatsächlichen Verhältnissen in den Baublöcken schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens/der Überleitung des Baunutzungsplans so massiv vom Planinhalt ab, dass für einzelne Bereiche des Plangebiets sogar durchaus Zweifel daran bestehen, dass sich die planerischen Festsetzungen jemals als vollzugsfähig dargestellt haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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