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  1. 1 W 493/16 - Balkone durch Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmt
    Leitsatz: ..., Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15...
    KG
    08.11.2016
  2. 2Z BR 169/99 - Wohnungseigentum; Änderung der Kostenverteilung; bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschluß
    Leitsatz: Eine durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer vorgenommene Änderung der Gemeinschaftsordnung, die eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und Hausordnungsvorschriften enthält, ist wirksam, nicht nichtig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
    BayObLG
    24.08.2000
  3. BVerwG 5 C 30.08 - Bedingungsverbot; Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen; Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche; entsprechende Anwendung
    Leitsatz: Das Verbot bedingter Abtretungen von vermögensrechtlichen Ansprüchen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Teils. 2 VermG) ist im Ausgleichsleistungsrecht jedenfalls dann nicht gemäß § 6 Abs. 2 AusglLeistG entsprechend anzuwenden, wenn es eine nicht formbedürftige Abtretung nicht grundstücksbezogener Ansprüche auf Ausgleichsleistungen betrifft.
    BVerwG
    25.05.2009
  4. 24 W 91/01 - Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat
    Leitsatz: 1. Jedenfalls für den abwesenden Wohnungseigentümer bedeutet das Fehlen einer Versammlungsniederschrift bei Ablauf der Beschlußanfechtungsfrist ein Hindernis für deren Wahrung, weil er sich auf mündliche Auskünfte über die Abstimmungsergebnisse und Beschlußinhalte wie auch auf noch nicht vollständig unterschriebene Protokollentwürfe nicht zu verlassen braucht. 2. Stellt sich das Hindernis für die Fristwahrung erst in dritter Instanz heraus, bedarf es keines wiederholten Wiedereinsetzungsantrages. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen, auch wenn die Vorinstanzen nach dem damaligen Aktenstand zutreffend die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen verneint haben.
    KG
    09.01.2002
  5. 3 W 184/00 - Verwalter; Betretensrecht; Betretungsrecht; Unverletzlichkeit; Wohnung; Instandhaltung; Kontrolle
    Leitsatz: 1. Eine Regelung, die dem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gestattet, ohne sachlichen Grund eine Wohnung zu betreten, ist auch dann mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung unvereinbar, wenn das Betretungsrecht zeitlich auf zwei Termine pro Jahr beschränkt ist. 2. Die bloße Kontrolle, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, stellt keinen sachlichen Grund für ein Betretungsrecht des Verwalters dar.
    OLG Zweibrücken
    24.11.2000
  6. 24 W 5594/87 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Lastentragung; Kostentragung; Erwerber
    Leitsatz: Die Eigentümergemeinschaft kann den Käufer von Wohnungseigentum erst vom Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung an auf Mittragung der nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenen gemeinschaftlichen Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, auch wenn Nutzen und Lasten nach den mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen zu einem früheren Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
    KG
    15.06.1988
  7. 8 Wx 149/98 - Verfügungen über volkseigenes Vermögen, 1. Staatsvertrag, Wechsel der Rechtsträgerschaft
    Leitsatz: Durch die Vorschriften des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.5.1990 (1. Staatsvertrag) wurde die Befugnis staatlicher Stellen der ehemaligen DDR, über Volkseigentum zu verfügen, nicht aufgehoben oder eingeschränkt. Wegen der abweichenden Entscheidung des KG vom 29.8.1995 (NJ 1996, 38 = ZOV 1995, 464) legt der Senat die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.
    OLG Brandenburg
    25.06.1985
  8. 85 T 295/07 WEG - Abriss und Verlegung eines Müllplatzes als bauliche Veränderung; wesentlichen Beeinträchtigung einzelner Wohnungseigentümer; Geruchs- und Lärmbelästigungen; Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: Der Abriss eines alten Müllplatzes und dessen Errichtung an anderer Stelle können eine unzulässige bauliche Veränderung darstellen, wenn sie zur wesentlichen Beeinträchtigung einzelner Wohnungseigentümer am vorgesehenen neuen Ort führen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    11.04.2008
  9. IX ZR 217/06 - Einzugsermächtigung im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: 1. Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49). 3. Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt. 4. Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. 5. Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent.
    BGH
    25.10.2007
  10. 2Z BR 60/00 - Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des Nachbarrechts
    Leitsatz: 1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit mit dem rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht der weiteren Beschwerde gerechnet werden könnte. 2. Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung die gesetzliche Regelung über bauliche Veränderungen abbedungen, sind für die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer solchen (hier: Pergola) verlangen kann, die nachbarrechtlichen Vorschriften maßgebend. 3. Den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung über die Einhaltung von Abstandsflächen kommt nachbarschützende Wirkung zu. Eine ebenerdig als offenes Rankgerüst errichtete Pergola ist jedoch nicht abstandsflächenpflichtig.
    BayObLG
    14.12.2000